Förderverein Hans-Altmann-Park

 

Für den Wilmersdorfer Waldfriedhof Güterfelde, 1914 nach Plänen von Gemeindebaumeister Hans Altmann und Garteninspektor Ernst Stabe als Waldfriedhof Friedenau in Gütergotz eröffnet, war es nach der Wiedervereinigung nur eine Frage der Zeit, bis der Berliner Senat im Friedhofsentwicklungsplan 2006 die 12,25 ha Friedhofsfläche in Güterfelde für überflüssig erklärte und das zuständige Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufforderte, die Bestattungsfläche einer Schließung zuzuführen. Seither gibt es keine Neuvergabe von Grabstellen. Eine Übernahme der Fläche lehnte das Land Brandenburg ab. Die Anlage mit ihren Bauten steht unter Denkmalschutz. Sie ist jetzt offiziell Grünfläche.

 

Eine Idee für die Nutzung gibt es bis heute weder vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf noch von der Gemeinde Stahnsdorf, wo der ziemlich schlichte Bürgermeister Bernd Albers samt seiner ihn tragenden Wählergruppe Bürger für Bürger nicht in der Lage ist, über den Tellerrand zu schauen.

 

Der Förderverein Hans-Altmann-Park möchte die Anlage durch Umwandlung in einen Park und die Nutzung der Bauten für Kunst und Kultur dauerhaft erhalten. Da die dringend erforderliche Sanierung von Kapelle, Verwaltungsgebäude, Blumenhalle, Wirtschaftsgebäude und Gärtnerei wohl einige Millionen Euro kosten wird, hatte der Verein das Berliner Architektenbüro Eingartner & Khorrami um eine Konzeptstudie zur Transformation des Waldfriedhofs zum Kultur- und Wohnpark gebeten.

 

 

Kaum war das Papier öffentlich, von Medien und Menschen als sinnvoll begrüßt, meldete sich die Albers‘sche Stoßtruppe am 6. Juli 1912 mit einer Presseerklärung zu Wort: Der Wilmersdorfer Waldfriedhof Güterfelde liegt im Sinne des §35 Baugesetzbuch im Außenbereich. Er ist Teil eines Gebietes, welches im Rahmen der Lärmaktionsplanung als ruhiges Gebiet ausgewiesen wurde. Derartige Gebiete sind durch Maßnahmen gegen Zunahme von Lärm zu schützen. Diese Argumente begründen in aller Deutlichkeit eine Nichtzulässigkeit von Wohnungsbau auf dem Friedhofsgrundstück.

 

Diese Verhinderer gehören zu jener Fraktion, die sich gegen die Verlängerung der S-Bahn-Trasse vom S-Bahnhof Teltow-Stadt zu einer neuen S-Bahn-Station Stahnsdorf-Sputendorfer Straße ausspricht. Der unerträgliche Pendlerverkehr auf den Autostraßen von und nach Berlin ist ihre Sache nicht. Es ist ihnen auch nicht in den Sinn gekommen, dass mit dem Kultur- und Wohnpark Hans-Altmann-Park die unglückliche Einsiedelei-Bebauung Potsdamer Damm 14-21 und Friedensstraße 1-16 eine geschlossene Sieddlungsform erhalten würde. Bürgermeister Albers und seine Bürger für Bürger kochen ihr eigenwilliges Süppchen und setzen mit dem gewaltigen Neubauriegel für das Evangelische Seniorenzentrum Florencehort am Potsdamer Damm 12 weiter auf Zersiedlung.

 

Es leuchtet ihnen einfach nicht ein, dass mit der dauerhaften kulturellen und gesellschaftlichen Nutzung der 1914 geschaffenen Gebäude dauerhaft mehr gewonnen wäre, als mit der am ersten Wochenende jedes Septembers organisierten Kunstmeile auf dem Stahnsdorfer Dorfplatz.

 

Mögliche Baufelder. Entwurf Eingartner Khorrami Architekten BDA, 2011

Hans-Altmann-Park

Transformation des ehemaligen Wilmersdorfer Waldfriedhofs Güterfelde

zu einem Kultur- und Wohnpark. Konzeptstudie Eingartner Khorrami Architekten

7. November 2011

 

Idee

Die parkähnliche Anlage mit ihren landschaftsgestalterischen Qualitäten und ihren denkmalgeschützten Bauten sollte für die Gemeinde Stahnsdorf in erster Linie einen wertvollen Zugewinn darstellen, weniger eine Last. Die Konversion des Areals zu einem Standort für Kultur, Hei­matpflege und Erholung ist naheliegend und attraktiv. Die bestehenden Bauten könnten zu Veranstaltungs- und Ausstellungszwecken umgenutzt werden, gegebenenfalls behutsam ergänzt durch einige wohlgesetzte und wohlgestaltete Neubauten. Gleichzeitig sind Teile des Areals, die als Friedhof niemals etabliert und genutzt waren, auch als Wohnstandort gut geeignet. Die Teilbebauung mit Wohnhäusern soll den Umbau zum Kulturstandort finanzieren.

 

Hans-Altmann-Park

Bei der Transformation ist es sinnvoll, die thematisch und charakterlich unterschiedlichen Teilbereiche des Friedhofsgeländes zu definieren, herauszuarbeiten und den verschiedenen Nutzungen klar zuzuordnen: Die als Friedhof genutzten Flächen mit noch vorhandenen Gräbern bleiben unangetastet. Die bestehenden historischen Wegeführungen bleiben weitgehend bestehen und werden nur teilweise behutsam modifiziert oder ergänzt. Die ursprünglich als Erweiterungsflächen für Beisetzungen vorgesehenen, teilweise verwilderten Flächen im Kernbereich der Anlage bleiben unbebaut und werden gärtnerisch im Duktus der Anlage gestaltet. Ebenso bleiben bestehen das sowjetische Ehrenmal und sein Umfeld. Die nordwestlichen und äußersten südöstlichen Peripherien des Geländes indes eignen sich für die Wohnbebauung. Den äußersten Nordwesten besetzen die Friedhofsgärtnerei und ein historisches Wirtschaftsgebäude, südlich schließt sich ein plantagenartig gepflanztes, ökologisch und atmosphärisch wenig wertvolles Nadelholzwäldchen an. Die Flächen dieses halbhohen Nadelholzwäldchens sowie die gartenähnlichen Flächen im Südosten können unabhängig vom jetzigen Haupteingang erschlossen und mit Wohnhäusern bebaut werden.

 

Sowohl für die subjektive Wahrnehmung als Kulturstandort als auch im Hinblick auf erfolgreiche Immobilienvermarktung sollte ein starkes, einheitliches, qualitätsvolles und im Einklang mit dem Bestand stehendes gestalterisches Gesamtkonzept zugrunde gelegt werden. Es gilt, einen Kultur- und Wohnpark mit starker und anspruchsvoller eigener Identität zu schaffen, der zum Beispiel als „Hans-Altmann-Park" zu etablieren wäre. Dazu bedarf es von Anfang an einer sorgfältigen Planung und Vorgehensweise, um frühzeitig die intendierte Qualität und Einheitlichkeit festschreiben und einer allzu frühen gestalterischen Diversifizierung durch die Ausführung verschiedener Projektenwickler und Architekten vorbeugen zu können.

 

Auf der Suche nach einem Bebauungskonzept

Trotz des intendierten einheitlichen Gesamtauftritts sollten in jedem Fall aus städtebaulichen wie aus immobilientechnischen Gründen verschiedene Wohnformen und Haustypen kombiniert werden. Naheliegend erscheint eine Platzierung der Wohnhäuser im mittleren bis oberen Segment. Sowohl Etagenwohnungen als auch Reihenhäuser, Doppelhaustypen, Hofhäuser sowie freistehende Einfamilienhäuser sind denkbar und könnten zusammen ein differenziertes und lebendiges Ensemble bilden. Auch die Verwendung von städtebaulichen Großformen sollte zunächst nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und könnte unter Umständen eine insgesamt stimmige Weiterentwicklung des Areals darstellen. Die Frage der Typologie ist aber vor allem auch eine des Marktes und der Im­mobilienwirtschaft. Doch um sich einem tragfähigen Konzept zu nähern, formulieren wir hier zunächst einige Prämissen, die sich aus der Situation ergeben und die die Bebauung aus unserer Sicht mitprägen sollten: Die Häuser sollten etwas mit dem Bestand zu tun haben, diesen ergänzen und zu einem neuen Ganzen formen. Es sollte eine übergeordnete gestalterische Idee und/oder Materialien geben, die die Klammer bilden, um Bestand und Neubauten zu verbinden, gleichzeitig dabei aber die subjektiv als Friedhofsatmosphäre wahrgenomme­ne Stimmung in eine neue, veränderte, profane Atmosphäre überführen.

 

Die Lärmimmission von der nahen Autobahn A115 ist nicht zu unterschätzen und sollte in jedem Fall bei der Art der Bebauung und deren Ausrichtung berücksichtigt werden. Die Erschließung mit dem Auto ist zwingend. Sie sollte unabhängig vom jetzigen Friedhofshaupteingang erfolgen. Große allgemeine Parkierungsflächen sollten jedoch weitgehend vermieden werden, vorzuziehen sind Tiefgaragen und in einzelnen Häusern integrierte Garagen oder auch offene Einzelstellplätze.

 

Von großer Wichtigkeit für das Gesamtbild sind die privaten Gärten und Außenanlagen. Der Wunsch nach individualisierter Ausgestaltung der Gärten ist so selbstverständlich wie unvermeidlich, kann aber in direkter Konfrontation zu den Parkanalagen zu gestalterischer Unruhe führen und sollte von Anfang an bei der städtebaulichen Konzeptfindung berücksichtigt werden.

 

Als gestalterische Klammer wäre die Verwendung eines einheitlichen dunklen Backsteins, vielleicht kombiniert mit Beton oder Putz, denkbar. Fenster sollten aus Holz sein, die befestigten Außenanlagen auf wenige hochwertige Materialien wie Kies, Ortbeton, Stein und Asphalt beschränkt sein. Um die Lärmimission möglichst gering zu halten, stellt der Typus des Hofhauses eine von vielen Möglichkeiten dar. Auch introvertiert organisierte Großformen, die die private Seite ins Hofinnere ver­lagern und nach außen sich eher ruhig und aufgeräumt geben, könnten dazu beitragen, die Lärmbelastung draußen zu halten und gleichzeitig ein „aufgeräumtes" Erscheinungsbild nach außen zu erreichen. Denkbar sind auch Mehrfamilienwohnhäuser mit großzügigen Etagenwohnungen, deren gemeinschaftliche Gärten fast nahtlos in den Park übergehen.

 

Für das Kulturzentrum erscheint es sinnvoll, den Kapellenplatz mit ein oder zwei Neubauten zu einem Gebäudeensemble zu ergänzen. Dies ist funktional wünschenswert (Gastronomie, Ausstellung, Infrastruktur), trägt aber auch dazu bei, die Atmosphäre positiv zu verändern und die der Kulturnutzung abträgliche Friedhofsstimmung zugunsten einer urban anmutenden Forumsstimmung zu verschieben. Das Kulturzentrum muss mit dem privaten Auto erreichbar sein, ein in unmittelbarer Nähe sich befindender Parkplatz erscheint zwingend.

 

 

Konzeptstudie Hans-Altmann-Park

ePaper
Teilen:

 

Bestandsaufnahme Wilmersdorfer Waldfriedhof Güterfelde

 

Zum Wilmersdorfer Waldfriedhof Güterfelde gehören die als Gartendenkmal eingetragenen Grabfelder A, B, C, D, E, F, G, H, J, K, L, M, N, S, T, U, V und W, eine eine Fichtenschonung ca. 225 x 150m, der außerhalb liegende Wirtschaftshof mit dem denkmalgeschützten Wirtschaftsgebäude, das Gärtnereiwohnhaus mit den Gärtnereiflächen.

 

Mit Grabstellen belegt sind die Grabfelder A, F, G, H, S, J, K, U und W (Sowjetischer Ehrenfriedhof). Die Grabfelder C+D (ca. 95 x 50m), B+E (80 x 50m), L (65 x 65m), N (95 x 75m) und V (65 x 50m) sowie die Fichtenschonung wurden zu keiner Zeit mit Grabstätten belegt.

 

Nach dem Bestandsplan des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf vom 9. Juni 2011 laufen folgende Nutzungsrechte aus:

 

bis 2014

75 Grabstellen (grün) in F 3, in G 11, in H 42, in K 18, in M 1

 

bis 2019

 32 Grabstellen (violett) in G 5, in H 11, in K 16

 

bis 2024

 34 Grabstellen (blau) in F 1, in G 8, in H 11, in K 14

 

Nach 2024 bleiben nach Gräbergesetz und Denkmalschutz auf Dauer erhalten:

 

in A Grabdenkmal Mausoleum Kurt Hoffmann

in H zwei Grabdenkmale

in J eine Grabanlage (Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft)

in N ein Grabdenkmal

in S Soldatengräber Erster Weltkrieg

in U zwei Grabdenkmale und Gedenkstele Max Schreck

in W Sowjetischer Ehrenfriedhof

 

Bestandsplan Wilmersdorfer Waldfriedhof Güterfelde, 2005. BA Wilmersdorf

Bestandsplan 2005

ePaper
Teilen:

Satzung Förderverein Hans-Altmann-Park, 2013

ePaper
Teilen:

Friedhof zu verkaufen, 5.7.2012

ePaper
Teilen:
Muße und Muse, Märkische Allgemeine, 11.7.2012