Fuhrhof Pählchen
Wilhelmstraße Nr. 15 & 16 (heute Görresstraße Nr. 21-23)
Vorbemerkung
Am 13. Mai 2019 veröffentlichte das Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als Fortschreibung der Denkmalliste Berlin die Neueintragung des Denkmals Görresstraße Nr. 21 und 23 (früher Wilhelmstraße Nr. 15 und 16). Dass in der Denkmalbegründung nicht nur die geschichtliche Bedeutung dieses Anwesens mit Fuhrhof, Landhaus und Ateliergebäude, sondern darüber hinaus auch die um die Jahrhundertwende entstandenen Bildhauerkolonie in der Wilhelmstraße gewürdigt wird, ist beachtenswert. Die Bauwert AG Berlin hatte die Grundstücke Görresstraße Nr. 21 und Nr. 23 im Herbst 2018 erworben. Vorgesehen waren Abriss des Bestehenden und Neubau von 50 Wohnungen. Das involvierte Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg sah keine Möglichkeit, den Abriss zu verhindern, zumal seine Abteilung Untere Denkmalschutzbehörde laut Bauwert-Vorstand Jürgen Leibfried die Denkmalwürdigkeit zigmal verneint hatte.
Der nun festgestellten Denkmalbedeutung wurde eine Anmerkung vorangestellt: Bei der letzten Überprüfung der Erfassung Friedenaus im Jahr 2000 fand das Landhaus in der Görresstraße keine Berücksichtigung. Daher unterblieben weitere Forschungen. Die geschichtlichen Hintergründe, Zusammenhänge mit dem Fuhrhof und der Bildhauerkolonie in der Wilhelmstraße mussten daher verborgen bleiben. Da auch das neuerliche Gutachten des Landesdenkmalamtes einiges offen lässt, und auf die Erkenntnisse der Unteren Denkmalschutzbehörde von Tempelhof-Schöneberg ohnehin nicht zu bauen ist, haben wir uns zu einer Ergänzung entschlossen.
Baugeschichte
Das Grundstück Görresstraße Nr. 21-23 (früher Wilhelmstraße Nr. 15) gehörte Hermann Pählchen, (Baugeschäft Berlin-Friedenau, Ausführung von Hochbauten). Die von ihm darauf errichteten Bauten waren die ersten in der Wilhelmstraße.
Familie Pählchen
Der Maurer Hermann Pählchen (1861-1895) war 1885 nach Friedenau gekommen. Kurz danach gab es die Hochzeit mit Johanna geb. Wolf und die Wohnung in der Rheinstraße Nr. 52/53. 1893 zog die Familie in die Rheinstraße Nr. 19. 1886 wurde Sohn Max geboren. Er besuchte die Gemeindeschule, bestand die Einjährigenprüfung, absolvierte die Baugewerkschule und genügte seiner Dienstpflicht als Einjährig-Freiwilliger beim Eisenbahnregiment. Nach einer Tätigkeit als Bautechniker in Halle an der Saale besuchte er die Oberrealschule in Eisleben, legte 1913 das Abitur ab und begann an der Technischen Hochschule in Charlottenburg mit dem Architekturstudium. Am 16.07.1915 starb Max Pählchen im Alter von 29 Jahren auf den Felde der Ehre den Heldentod. 1890 wurde Sohn Ernst Pählchen geboren. Mit 28 Jahren fand auch er den Heldentod fürs Vaterland durch Verschüttung im Unterstand. Während Bruder Max noch nach der Heimat überführt, auf dem Friedhof Stubenrauchstraße im Gräberfeld für Gefallene des Ersten Weltkriegs bestattet und mit einem Grabkreuz bedacht werden konnte, gibt es für Ernst Pählchen auf diesem Stein nur eine von der Familie angebrachte Gedenktafel: Zum Gedächtnis meines lieben Sohnes und Bruders Ernst Pählchen * 29.9.1890; † 29.5,1918.
Dem Friedenauer Lokal-Anzeiger ist zu entnehmen, dass zur Familie noch drei weitere Kinder gehörten. Tochter Agnes heiratete 1910 den Bankbeamten Friedrich Starke. Sohn Georg bestand 1912 die Prüfung als Zimmermeister. Bei turnerischen Wettkämpfen im Juli 1918 in Brüssel errang Georg Pählchen vom Männer-Turnverein Friedenau mit 101 ½ Punkten im Zwölfkampf den 14. Siegespreis. Die Recherchen zu Sohn Hermann, auch Mitglied im Turnverein, waren bisher erfolglos.
1892 erwarb Hermann Pählchen als Sitz für sein Baugeschäft ein Grundstück in jener Straße, die im Friedenauer Adressbuch von 1895 erstmals als Wilhelmstraße mit dem Eintrag Pählchen’sches Haus aufgeführt wurde – damals ohne Hausnummer. Pählchen, der sich inzwischen Baumeister nannte, erbaute 1890 für den Fleischwarenhändler August Striesche das dreigeschossige Mietswohnhaus Perelsplatz Nr. 17. Sein zweiter Friedenauer Bau, für den er den Entwurf lieferte und als Bauherr fungierte, entstand 1891 als fünfgeschossiges Mietswohnhaus mit Türmchen an der Ecke Rheinstraße Nr. 19 und Kirchstraße Nr. 16 (heute Schmiljanstraße). Es folgten in den Jahren 1893 bis 1894 die viergeschossigen Wohnhäuser Rheinstraße Nr. 17 und Nr. 18 mit Ladenzone im Erdgeschoss sowie Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude. Laut Friedenauer Lokal-Anzeiger vom 31.07.1895 hatte Hermann Pählchen durch selbstständige Unternehmungen eines der größten Baugeschäfte der Vororte geschaffen und viel zu der jetzigen Gestaltung Friedenaus beigetragen. In Friedenau und Umgegend hat er 111 Bauten ausgeführt. Die Bauten stehen unter Denkmalschutz.
Entstehung Fuhrhof
Zunächst begann Pählchen 1892 seinen Firmensitz in der Wilhelmstraße (damals ohne Hausnummer, ab 1900 Nr. 15, ab 1937 Golzheimer Straße Nr. 23, ab 1947 Görresstraße Nr. 23). An der rechten und rückwärtigen Grundstücksgrenze entstand ein Fuhrunternehmen mit kappengewölbten Pferdeställen und Futterboden im Seitenflügel, im anschließenden Quergebäude Wagenremise, Geschirrkammer, darüber im OG zwei Kutscherwohnungen. Das Comptoir mit zwei angegliederten Stuben war straßenseitig im eingeschossigen Ende des Seitenflügels. Der Bauplan trägt den Stempel des bekannten Architekten James Ruhemann (19 Einträge in Berliner Denkmalliste), der auch die statische Berechnung dazu vorlegte. Die Baugenehmigung wurde am 30.12.1892 nach der Bauordnung vom 24.6.1887 erteilt. Am 10.03.1893 sind die Gebäude bereits in Benutzung. Am 04.07.1893 schließt die Fuhrunternehmerin Frau Pählchen einen Vertrag zur Ausführung der Müllabfuhr mit dem Friedenauer Haus- und Grundbesitzerverein ab.
Mit Schreiben vom 2.2.1895 teilte Hermann Pählchen der Gemeindeverwaltung Friedenau mit, dass das „Fuhrunternehmen inzwischen auf seine Frau übergegangen sei, und er daher bittet, den mit ihm abgeschlossenen Vertrag für die Müllabfuhr auf seine Frau zu überschreiben. Die Gemeindeverordneten sprachen sich dagegen aus, weil es Ehrensache der Gemeinde sei, derartige Schiebungen nicht mitzumachen.
Wenige Monate später hatte sich die Angelegenheit erledigt, da Bauunternehmer Hermann Pählchen, am Sonnabend, 20. Juli 1895, gegen 7 Uhr abends im Alter von 34 Jahren an einem Lungenleiden verstorben ist.
Der im Friedenauer Lokal-Anzeiger veröffentlichte Nachruf beleuchtet die Situation: Der Rückgang im Baugewerbe sowie die Übernahme einer zu großen Zahl von Bauten haben den Rückgang seines Geschäfts als Bauunternehmer veranlasst. Im Allgemeinen ist dem Verstorbenen nachzurühmen, dass er ein fleißiger und tätiger Mann war, der stets bereit war, für gemeinnützige und wohltätige Zwecke mit einzutreten, wie er zum Beispiel auch für unsere Kirche Zum Guten Hirten zwei kunstvolle Altarfenster gestiftet hat.
Witwe Johanna Pählchen musste auch im Interesse ihrer minderjährigen Söhne handeln. Sie konzentrierte sich auf den Vertrag für die Müllabfuhr, empfahl in Anzeigen den sehr geehrten Herrschaften Müllabfuhrgeschäft und Arbeitsfuhrwerk zu soliden Preisen in der Wilhelmstraße Nr. 7 und startete am 25.9.1895 eine Zwangsversteigerung: Morgen, Donnerstag 10 ½ Uhr gelangen folgende Grundstücke des verstorbenen Bauunternehmers Hermann Pählchen zur Versteigerung und zwar: Die im Grundbuche von Friedenau, Band 1, Blatt Nr.166, und Band 43, Blatt Nr.1300 von Deutsch-Wilmersdorf eingetragene, zu Friedenau, Saarstraße 1 und Illstraßen-Ecke, bzw. zu Deutsch-Wilmersdorf, Bernhardstraße 1, Ecke Ringbahnstraße, belegenen Grundstücke. Flächenraum 11,29 Ar. Nutzungswert zur Gebäudesteuer 9800 M., bzw. 7,87 Ar und 8800 M. Nutzungswert zur Gebäudesteuer. Drei Tage später war das Grundstück Saarstraße 1 und Illstraßen-Ecke in den Besitz des Schneidermeisters Wolff übergegangen.
Johanna Pählchen blieb Eigentümerin des Grundstücks Wilhelmstraße Nr. 15, gab die Wohnung Rheinstraße Nr. 23 auf, zog mit den Söhnen in die Wilhelmstraße und betrieb dort das Fuhrgeschäft.
Entstehung Landhaus
1893 entwarf und realisierte Pählchen auf dem links benachbarten Grundstück (ab 1900 Wilhelmstr. 16, heute Görresstraße Nr. 21) sein massives Wohnhaus als Landhaus, das „Pählchen‘sche Haus“, direkt an der Grundstücksgrenze zum Fuhrhof. Ein seitlich links zurückgesetztes Treppenhaus, ehemals bekrönt von einem Spitzturmaufsatz aus Fachwerk (nach Kriegsschaden abgebrochen), erschließt Souterrain, Beletage und Dachgeschoss. Die Mitte des Baukörpers ist durch ein Zwerchhaus über einem Standerker akzentuiert, der im Dach Raum für einen Balkon bietet. In der Beletage schließt rechts an den Erker ein Balkon an. Das Haus besitzt zwei Wohngeschosse in Souterrain und Hochparterre. Im Zwerchhaus sind nur zwei Zimmer ohne Nebenräume, nicht als eigene Wohnung nutzbar. Die Baugenehmigung für das im Januar eingereichte Projekt wurde am 19.05.1893 erteilt. Das Landhaus entspricht den Vorschriften der Bauordnung vom 05.12.1892 für die Vororte von Berlin, die für Friedenau landhausmäßige Bebauung vorschrieb. Es ist das jüngste der Landhäuser in Friedenau und das letzte erhaltene Beispiel von nur dreien, die in der Wilhelmstraße noch erbaut wurden, ehe sich nach der Jahrhundertwende dort die geschlossene Bauweise ausbreitete.
Nach dem Tod von Hermann Pählchen, vermutlich 1895, verkauft Witwe Johanne Pählchen das Landhaus, vermutlich um 1896, und betreibt das Fuhrgeschäft auf dem Nachbargrundstück weiter.
Entstehung Atelierhaus
Der Bildhauer Otto Wesche, gebürtig in Mecklenburg, ausgebildet in Hamburg, siedelt 1897 im Alter von 57 Jahren aus Sachsen nach Berlin über, wo er zunächst in der Schillerstr. 47 in Charlottenburg wohnt und ein Atelier in der Brückenallee 31 in Tiergarten benutzt. Er erwirbt das ehemals Pählchensche Landhaus und kauft 1900 einen 6 m breiten Landstreifen hinzu als Einfahrt für ein von Otto Rehnig (u. a. Kaisersaal Potsdamer Platz) entworfenes Ateliergebäude am hinteren linken Grundstücksrand.
Im Jahr 1900 verkaufte Johanna Pählchen einen Teil des Grundstücks. Aus Nr. 15 werden Wilhelmstraße Nr. 15 (Fuhrhof) und Nr. 16 (Landhaus). Eigentümer wird der Bildhauer Karl Johann Otto Wesche. Er war Mitinhaber der Firma Wesche & Ramcke Nachf., Bildhauerei, Stuckgeschäft, Kunststeinfabrik, Grabdenkmäler in Zwickau, Bosenstraße Nr. 9. In Zwickau hatte Wesche den Engel am Westportal des Doms und 1894 ein Relief für das Familiengrab Wesche (Wandstelle Abt. II/50) für seine 1887 verstorbene erste Ehefrau Ernestine Emilie geschaffen.
Im EG sind zwei gut 6 m hohe Bildhauerateliers, im OG darüber zwei Malerateliers mit knapp 5 m Höhe. Die große Fensterfront ist exakt nach Norden ausgerichtet. Durch das geschickte Einfügen in das spitzwinklige hintere Grundstückseck um einen kleinen Hof ergibt sich ein reizvoller Grundriss mit geräumigem freizügigem Treppenhaus im Inneren, das die Ateliers in den Hauptebenen und die Nebenräume der Ateliers in den Zwischenebenen erschließt, die in Höhe der Galerien der Ateliers liegen.
1900 baut Wesche einen Schuppen im dahinterliegendem kleinem Hof an der linken Grundstücksgrenze „zur Unterstellung von Eisengerüsten, welche beim Modellieren in Thon als Kern für die Modelle verwendet werden, ferner zur Unterbringung von Abgüssen der von den Künstlern geschaffenen Modelle und des Modellierthons.
Von diesem Zeitpunkt an wurden die Ateliers von diversen Bildhauern und Malern genutzt, darunter Vital Schmitt (1858-1935), Johannes Hoffart (1851-1921), Max Levi (1863-1912), Edmund Gomansky (1854-1930) , Leonhard Sandrock (1867-1945), Paul Hamann (1891-1973), Richard Scheibe (1879-1964), Otmar Alt (* 1940), Waldemar Grzimek (1918-1984) und Michael Schoenholtz (1937-2019).
Otto Wesche starb am 31.12.1914 und wurde später im Zwickauer Erbbegräbnis beigesetzt. Nach seinem Tod ist ab 1916 als Eigentümerin von Wilhelmstraße Nr. 16 Witwe Henriette Wesche geb. Sommer eingetragen. Die zweite Ehefrau von Otto Wesche verstarb am 8.6.1929 in Berlin und wurde in Zwickau beigesetzt. Von 1931 bis mindestens 1943 ist Fräulein M. Wesche als Eigentümerin eingetragen. Nach der Umbenennung der Wilhelmstraße 1937 und neuer Nummerierung nun Golzheimer Straße Nr. 21.
Weitere Entwicklung Fuhrhof
Friedenauer Lokal-Anzeiger, 4.2.1899: Debatte über die Müllabfuhr. Herr Bierhan berichtete, dass er eine Müllabfuhrstelle in Machnow gefunden habe. Der Besitzer verlange für das Abladen des Mülls 3000 M. Pacht jährlich. Er halte es für das Beste, wenn Friedenau in der bisherigen Weise das Abfahren durch Frau Pählchen besorgen lasse.
Der Mehranfall von Müll und die gestiegenen Kosten führten zu heftigen Debatten in der Gemeindevertretung. Mit dem Vertrag vom 7.4.1899 erhält die Unternehmerin Pählchen für Abfuhr des Straßenkehrichts und des Mülls von den Gemeindegrundstücken und des Schnees von den Bürgersteigen 2300 M, für die Besprengung der Straße 23 Pf. pro Kubikmeter versprengtes Wasser, 1000 M für die Bedienung der Kehrmaschine und 175 M für die Gestellung der Feuerwehr-Gespanne. Außerdem verpflichtet sich die Unternehmerin, auch die Abfuhr des Schnees von den Straßen und Plätzen auf Anordnung des Gemeindevorstandes zu bewirken. Der Preis pro Fuhre (2 ½ Kubikmeter Mindestmaß) ist auf 1,25 M festgesetzt. Die Gemeindevertretung erklärte sich am 7.4.1900 mit der Verlängerung des mit der Unternehmerin Frau Pählchen bestehenden Vertrages über die Abfuhr des Mülls, Straßenkehricht usw. unter den von der Wegekommission beschlossenen Bedingungen auf ein weiteres Jahr einstimmig einverstanden.
28.9.1901 Leserzuschrift: Eine vorzügliche Einrichtung der Hygiene ist von der Firma Pählchen am hiesigen Orte getroffen worden, das ist die ‚Staubfreie Müllabfuhr‘. Wenn man bedenkt, welche unangenehmen Folgen das Einladen des Hausmülls in die offenen Kastenwagen früher mit sich führten, mit dem Staub und Schmutz und den nichts weniger als unangenehmen Gerüchen, kann man sich freuen, wenn man von der staubfreien Müllabfuhr liest.
20.3.1906 Schöffe Sadée berichtet, dass die Abfuhrgelder bedeutend gestiegen sind. Frau Pählchen verlange jetzt statt der 2600 M. 7750 M. Es sind von verschiedenen Fuhrunternehmern Offerten eingeholt worden und hat für alle Leistungen Herr Ernst Hewald (Fuhrgeschäft Lauterstraße 34) den Mindestpreis von 12760 M. geboten, dem dann auch die Arbeiten übertragen wurden. Herr Hewald gibt das Milchgeschäft auf und wird sich ausschließlich jetzt dem Fuhrwesen widmen, so dass er zu jeder Zeit, wenn nötig, ein Fuhrwerk stellen kann. Die Position Arbeitslöhne ist niedriger; im vorigen Jahre wurden 26100 M gefordert, dieses Jahr nur 21525 M, da weniger Arbeiter nötig sind. Es besteht die Straßenkolonne jetzt aus 14 Mann und einen Straßenmeister, diese verminderte Arbeiterzahl ist durch Einführung des Autokarsystems erzielt worden. Durch dieses System werden Kehrichthaufen vollends vermieden. Für die Arbeiten werden im Dienst der Gemeinde ergraute Arbeiter herangezogen, die nicht mehr zur vollen Arbeitsleistung und nur als Hilfsarbeiter noch Verwendung finden könnten, sie erhalten pro Tag 3,30 Mark.
Am 4.1.1910 reicht Max Pählchen, vermutlich Sohn des um 1895 verstorbenen H. Pählchen, eine „Nachtragszeichnung“ zum Bauschein von 1892 ein. Rot schraffiert, als Veränderungen zum genehmigten Bauplan von 1892, sind ein Treppenvorbau zum Futterboden des rechten Seitenflügels und die Verlängerung des Quergebäudes bis an die linke Nachbargrenze.
Anlass war keine Neubauabsicht, sondern Streitigkeiten mit dem Nachbarn um die Zulässigkeit der Stallnutzung des mit seinem Mietshaus in direktem Kontakt stehenden Seitenflügels. Nach Angabe von Pählchen war der 1910 dargestellte Bestand bereits seit Anbeginn so ausgeführt gewesen, bzw. bereits 1895 (Treppenvorbau) und 1902 (Umnutzung des Comptoirs als Stall) entstanden (Schriftverkehr Bauakte).
Tatsächlich ist im Lageplan zum Neubau des Landhauses von 1893 und analog im Lageplan von 1900 zum Atelier das Quergebäude bis an die Grenze des Landhausgrundstücks reichend gezeichnet. Weil gemäß Bauordnung 1887 ein Bauwich von 2,50 m zur Nachbargrenze vorgeschrieben war, wurde für die Verlängerung ein Dispens erforderlich. Nicht genehmigt wurde die Stallnutzung im ehemaligen Comptoir.
Der Vergleich der Pläne 1892 und 1910 zeigt eine Nutzungsverdichtung auf Kosten der Nebenräume. Die Verlängerung des Quergebäudes wird zu einer zusätzlichen EG-Wohnung und zur Vergrößerung der linken OG-Wohnung genutzt. Die Stallnutzung des Seitenflügels wird bis unter das Quergebäude ausgedehnt in die ehemalige Geschirrkammer und bis in das straßenseitige Ende des Seitenflügels, das nur noch einen kleinen Kontorraum direkt am Eingang besitzt. Der Vergrößerung des Stalls folgt die Verlängerung des Futterbodens bis zur Straße. Die Straßenfront ist zum Vorgarten ansprechend als Backsteinfassade mit Ziergiebel gestaltet.
Die Verdichtung wurde zum einen durch den Einzug Frau Pählchens notwendig, zum anderen wuchsen dem Abfuhrunternehmen durch die zunehmenden Einwohnerzahlen immer größere Aufgaben zu.
Der Fuhrhof in der Wilhelmstraße war die Müllabfuhr Friedenaus von 1893-1904/1910. Seit 1907 bis 1910 wurde die Müllabfuhr auf dem Grundstück von dem Fuhrherrn Theodor Zimmermann betrieben.
Der Beginn der Umbauung des Grundstücks ab ca. 1904 mit Mietshäusern in Blockrandbebauung löste eine Flut von Beschwerden gegen die benachbarte Müllabfuhr aus. Der Schriftverkehr dazu in den Bauakten umfasst den Zeitraum von 1905 bis 1910 mit ca. 180 Blatt. Darin sind detaillierte Beschreibungen der Ausstattung und des Betriebs des Fuhrhofs erhalten, die Material für die Erforschung der Müllabfuhr bieten.
Friedenauer Lokal-Anzeiger, 21.5.1911: Das früher im Besitz der Frau Pählchen gewesene Grundstück Wilhelmstr.15 musste von dieser wieder übernommen werden. Auf dem Grundstück befinden sich Stallgebäude; die Nachbarn klagten nun über den durch den Fuhrverkehr auf diesem Grundstücke verursachten Lärm und es stellte sich bei Prüfung der Sachlage heraus, dass die Stallanlage ohne vorherige Einreichung einer Bauzeichnung, also ohne Genehmigung errichtet wurde. Der neue Besitzer des Grundstückes, Fuhrherr Zimmermann, gab darauf das für ihn ohne Benutzung der Stallanlage wertlos gewordene Grundstück an die frühere Eigentümerin zurück. Bei dem auf diese Weise wiedereingetretenen Besitzwechsel verzichtete der Kreis Teltow auf die nochmalige Zahlung der Umsatzsteuer. Die Gemeinde leistete jedoch nicht Verzicht, sondern besteht auf Zahlung der Umsatzsteuer.
Ab 1910 war der Fuhrhof wieder im Besitz von Frau Pählchen, die mittlerweile (seit dem Verkauf an Zimmermann) ihr eigenes „Bau-Fuhrgeschäft“ in der Jahnstraße 17 (vor 1.3.1908 Kaiserallee 112) betrieb und den Fuhrhof in der Wilhelmstraße nun an den Kohlenhändler Friesecke verpachtete. Vom 29.2.1912 ist ein Foto des Fuhrhofes erhalten, das die Anwohner im Hof vor dem Quergebäude zeigt. Zu sehen ist die Fassade des Quergebäudes, darüber aufragend das um 1904 angebaute Quergebäude des Mietshauses Eschenstr. 3 und ein Teil des rechten Seitenflügels des Fuhrhofs.12 Frau Pählchen blieb Eigentümerin des Grundstücks bis 1922, ohne weitere bauliche Änderungen durchzuführen. Kohlenhändler dort sind bis 1925 nachweisbar.
Erst unter dem neuen Besitzer, dem Lebensmittel-Kaufmann Gottlieb Herrmann, wird die Anlage umgenutzt für ein anderes Gewerbe, eine Wäscherei mit Plätterei. Die baulichen Veränderungen sind wesentlich am Bestand orientiert, der an die neuen Lebensverhältnisse angepasst wird.
1924 wird ein kleiner Lagerkeller unter den vorderen Teil des gewölbten Pferdestalls eingebaut. 1926 richtet Herrmann im Quergebäude bequeme Wohnungen ein, indem er die innenliegende Treppe durch einen überdachten Treppenvorbau ersetzt, der unten massiv, oben aus Fachwerk ausgeführt ist. Der freigewordene Raum des entfernten Treppenhauses wird im EG zur Kammer, im OG werden Küche und Bad eingebaut und ein Flur, der die ehemals zwei Wohnungen zusammenschließt. Die Anlage eines zusätzlichen Zimmers im Futterboden des Seitenflügels erweitert die Wohnung auf vier Zimmer. Das neue Zimmer ist direkt durch das angrenzende Eckzimmer und zusätzlich durch einen freien Gang von außen erschlossen, der vom Treppenvorbau ausgehend zugleich als Balkon dient. Das Zimmer wird zunächst noch nicht ausgeführt. Die ehemaligen Nebenräume und der Stall im Erdgeschoss werden umgewidmet zu Lagerraum und zwei Garagen. Im straßenseitigen Ende des Seitenflügels wird ein Laden eingerichtet mit großem Schaufenster und Eingang zur Straße. Darauf geht die heutige Öffnung zur Straße zurück. Laden und anschließender Lagerraum sowie der daran anschließende Teil des kappengewölbten Stalls sollen als Plättraum und Wäscherei genutzt werden. Der Stall ist nach hinten zu nach der achten von insgesamt dreizehn Kappen durch eine Wand abgeschlossen, hinter der sich nun eine Garage befindet. Diese Raumteilung entspricht dem heutigen Zustand.
Die Umbaumaßnahmen werden ergänzt durch neue Außenanlagen: einen geräumigen Garten im Hof an der linken Grenze. Ein Staketenzaun mit massiven Pfosten teilt den Hof längs, hinten vor dem Quergebäude abknickend und schmaler. Der übrige Hof erhält neues Pflaster.
1935 wird der weitere Ausbau der Futterböden zu Wohnräumen gestattet, wobei die Decken erhöht werden müssen. Im OG gibt es danach, über Quergebäude und hinteren Seitenflügel reichend, eine Fünfzimmerwohnung mit 2 Küchen, zwei Bädern, einer Mädchenkammer. Über dem straßenseitigen Teil des Seitenflügels ist eine getrennte Zweizimmerwohnung mit Küche, erschlossen durch eine
Innentreppe vom Hof aus. Dieser Bauzustand ist im Wesentlichen bis heute so erhalten geblieben.
Zuletzt wird 1939 von Gottlieb Herrmann noch eine Garage für drei Wagen gebaut am hinteren linken Grundstücksrand. Etwa an dieser Stelle waren auch 1892, 1910, 1925 bereits Holz- oder Kohleschuppen. Diese Garage ist inklusive Details hervorragend überliefert.
Letzte Maßnahmen wurden notwendig durch Kriegsschäden. Die Instandsetzung der Wohnungen im Dach wird am 1948 genehmigt. Die Wiederherstellung des Quergebäudes, dessen linkes Ende zerstört ist, wird als unwirtschaftlich abgelehnt. Erst 1949 wird auch das Quergebäude instandgesetzt, jedoch ohne die zerstörte linke Achse und befindet sich damit wieder in der 1892 genehmigten Grundform. Der Treppenvorbau mit Balkon von 1926 blieb erhalten. Im Wiederaufbau wurde lediglich der Antritt der Treppe statt wie zuvor frontal zur Fassade nun parallel dazu geführt.
Der Überlieferungszustand des Fuhrhofs entspricht zwar im Detail nicht mehr dem Foto von 1912, jedoch der winklige Baukörper, die zweigeschossigen Gebäude, die noch heute den Eindruck der ursprünglichen Nebengebäude spiegeln und der freie Hofraum wirken im heutigen Stadtbild wie aus der Zeit gefallen. Auch im Inneren finden sich eindrückliche Reste: der kappengewölbte Pferdestall mit der darin eingebauten Abortanlage haben in der Raumhülle überdauert. Fenster- und Türöffnungen gehen im Wesentlichen zurück auf die Zeit von 1926 und 1935. Originale Fenster wurden bisher nicht entdeckt, jedoch ein paar alte Türblätter.
Weitere Entwicklung Landhaus
Im Gegensatz zum vereinfachten Äußeren ist im Inneren die meiste Ausstattung erhalten (Beletage, Treppenhaus, Außen- und Innentüren der Wohnungen). Der ganze Baukörper mit dem Klinkersockel, den originalen klinkergerahmten Fensteröffnungen inklusive der Dachkonstruktion mit ihren Schmuckelementen ist erhalten.
Während der Nutzung durch Otto Wesche, der die Beletage bewohnte, wurde 1930 ein Fenster zur Einfahrt in der gartenseitigen Raumzone angelegt. Einige hochwertige Gestaltungen der Raumausstattung in der Beletage könnten auch auf seine Initiative zurückgehen.
Unter dem Eigentümer Paul Gielsdorf, Eigentümer eines renommierten Fliesengeschäfts, fanden kleinere bauliche Veränderungen statt. 1951 Abtragen der beschädigten Turmspitze des Treppenhauses. 1954-55 Bau einer Garage an der hinteren Grundstücksgrenze. Dadurch wurde die Tür des hinteren EG-Ateliers verstellt. 1958 Anlage von Balkonen hinten. Außerdem wurde damals die Straßenfassade und der vordere Teil der linken Fassade in beigegelbem Mittelmosaik 4x4 cm belegt. Im Zeitraum von etwa 2006-10 wurde durch den Architekt Johannes Finger, Berlin, Souterrain und Dach des Landhauses ausgebaut, wobei die erhaltene Originalsubstanz integriert wurde. Die gesamte Bausubstanz ist daher in sehr gutem Zustand.
Weitere Entwicklung Atelierhaus
Die ausgefallene Grundrissorganisation mit Haupt- und Zwischengeschossen, das Treppenhaus, Türen zu Ateliers und Nebenräumen in den Haupt- und Zwischengeschossen sind original erhalten. Zum Hof und in den straßenseitigen Nebenräumen noch etliche originale Fenster. Nach dem Anbau der Garage 1954-55 durch Gielsdorf an der hinteren Grundstückgrenze vor dem Atelier wurden die EG-Ateliers zu einem zusammengelegt. Die OG-Ateliers sind heute Wohnungen, die Atelierhülle ist dabei von innen erfahrbar geblieben. Statt des schrägen Oberlichts zu der im OG um 2 m rückspringenden Atelierfassade ließ Gielsdorf 1951 die EG Fassade senkrecht höherführen bis auf Ebene des OG Fußbodens. Der Vorsprung dient heute als Terrassenfläche für die oberen Atelierwohnungen. Die Atelierfensterfront nach Norden ist erneuert. Wie das Landhaus wurde auch das Atelier von Architekt Finger in schonender Weise instandgesetzt und befindet sich baulich in einem sehr guten Zustand.
Denkmalbedeutung
Anmerkung vorab: Bei der letzten Überprüfung der Erfassung Friedenaus im Zuge der Topographie, die 2000 erschienen ist, fand im Rahmen der üblichen strengen Priorisierung das Landhaus in der Görresstraße „mit stark verändertem Erscheinungsbild“ im Vergleich mit den anderen Landhäusern keine Berücksichtigung. Daher unterblieben weitere Forschungen. Die geschichtlichen Hintergründe, Zusammenhänge mit dem Fuhrhof und der Bildhauerkolonie in der Wilhelmstraße mussten daher verborgen bleiben, ebenso wie die „inneren Werte“ des Landhauses und die geschichtliche Dimension, die mit der Nutzungskontinuität durch die Künstler und durch den ehemaligen Standort der Müllabfuhr gegeben ist.
Die beiden ursprünglich zusammengehörigen Grundstücke sind ein einzigartiges Zeugnis für Friedenau, weil ihre Bebauung bis heute (mit Ausnahme von jüngeren unbedeutenden Garagen) noch aus den ursprünglichen Baukörpern mit Vorgärten besteht, ohne weitere nennenswerte Nachverdichtung.
Es handelt sich zugleich um die einzig erhaltene Anlage als „landhausmäßige Bebauung“ in Friedenau im Sinne der Bauordnung vom 5.12.1892. Landhaus und Atelier sind nach den Vorschriften der Bauordnung vom 5.12.1892 entstanden. Nachdem 1887 die Berliner Bauordnung, d.h. geschlossene Bauweise mit bis zu 5-geschossigen Mietshäusern, auch für die Vororte Anwendung fand, war die neue Bauordnung von 1892 ein Versuch des Gegensteuerns, um „Berlin nicht völlig einmauern zu lassen“14. Obwohl für ganz Friedenau nach dem Übersichtsplan zur Bauordnung vom 5.12.1892 landhausmäßige Bebauung galt, gab es doch Unterschiede in verschiedenen Bauklassen. So konnten im Zentrum Friedenaus an regulierten Straßen mit geregelter Wasserzuführung und geregelter unterirdischer Abwasserableitung in der Bauklasse I viergeschossige Gebäude errichtet werden, dagegen galt im bis dahin unbebauten Westteil die landhausmäßige Bebauung nach § 5: nur zwei Wohngeschosse, mindestens an drei Seiten freiliegend mit 4 m Abstand zu der Nachbargrenze, genau wie beim Pählchen‘schen Landhaus ausgeführt.
Das Atelier wurde nach den Bestimmungen von §5 „10. Nebenanlagen“ errichtet, die auf dem hinteren Teil des Grundstücks unmittelbar an die seitliche und hintere Grundstücksgrenze gebaut sein durften. Die Höhe durfte dabei zur Traufe 7,50 m und zum First 10 m nicht überschreiten. Das Atelier mit seinen zum Hof entwässernden flachgeneigten Pultdächern (die keine Firste, sondern nur Traufen besitzen) übertraf mit seinen Fassadenhöhen von 12 m bzw. 10,50 m beim Treppenhaus die erlaubten Firsthöhen. Trotzdem schreibt Regierungsbaumeister Kriesmann, als Bausachverständiger für die baupolizeiliche Prüfung der Anträge zuständig, in seinem Gutachten zum Bauprojekt, nachdem er einleitend bemerkt, dass das Atelier mit rund 180 qm Grundfläche die Bezeichnung „Nebenanlage [ ] eigentlich nicht mehr rechtfertigt“: „so dürfte in dem vorliegenden Falle aus den weiter unten angeführten Gründen Nachsicht am Platze sein“ und plädiert dafür, den erforderlichen Dispens wegen „teilweiser“ Überschreitung der Firsthöhe beim Bezirksausschuss Potsdam zu beantragen „unter Hinweis auf das von mir an anderen Orten betonte Gemeindeinteresse [ ], welches darin besteht, in diesem Theile des Landhausviertels, dessen landhausmäßige Bebauung unter den heutigen Zeitverhältnissen kaum Fortschritte machen würde, bei einer ersichtlichen Bevorzugung jener Gegend in ihr eine Colonie von Steinsetzerwerkstätten entstehen zu sehen. Auf diese Weise gewinnt die offene Bauweise an Ausdehnung, bevor eine Abänderung in der jetzt gültigen Bauweise [sic!] eintreten kann.“
Wenn Hans Altmann, seit 1906 Gemeindebaurat in Friedenau, 1924 zur Bauordnung von 1892 schreibt „Leider ist diese letztere Bauweise nicht zur praktischen Anwendung gekommen, da schon das Jahr 1903 eine neue Bauordnung mit neuer Bauklasseneinteilung brachte“16, darf man davon ausgehen, dass die in der Wilhelmstraße erbauten Landhäuser tatsächlich die einzigen blieben und nach deren Zerstörung allein das Landhaus und das Ateliergebäude Görresstr. 21 erhalten sind. Analog wird aus Schöneberg 1899 berichtet: „ In dem der landhausmäßigen Bebauung vorbehaltenen Gebiete sind Wohngebäude seit der Einführung der Bau-Polizei-Ordnung vom 5. Dezember 1892 nicht errichtet.“
Görresstraße 21, 23 ist also ein außergewöhnliches und seltenes Beispiel, wo, entgegen der damaligen Zeitströmung, noch einmal eine Anlage gebaut wurde, die den Wunsch nach Rückkehr zu den eher ländlichen Anfängen der Landhauskolonie in den 1870er Jahren verwirklichte. So erinnert das jüngste Landhaus Friedenaus an die älteste Zeitschicht des Orts und besitzt damit umso größere ortsgeschichtliche Bedeutung, als diese Zeitschicht bis auf überformte Reste aus dem Ortsbild verschwunden ist, wegen der schon früh einsetzenden Verdichtung im Kern Friedenaus.
Durch glückliche Umstände blieb in der Görresstraße 21, 23 die aufgelockerte Bauweise bis heute erhalten. Diese Umstände bestanden in der stetigen, jeweils langfristigen Nutzung von Landhaus und Ateliergebäude und in der gelungenen Umnutzung des Fuhrhofes mit einem anderen Gewerbe und ruhiger Wohnnutzung. Die ehemaligen Kutscherwohnungen im Quergebäude wurden zusammengelegt, die Futterböden des Seitenflügels unter Erhöhung der Pultdächer zu Wohnungen ausgebaut, so dass eine behagliche Fünfzimmerwohnung über dem Winkel des Quergebäudes mit dem angrenzenden Teil des Seitenflügels und eine getrennte Zweizimmerwohnung über dem straßenseitigen Laden entstand mit Licht von Nordost und Südost.
Geschichtliche Bedeutung hat die Anlage auch, weil das Atelier das letzte erhaltene Zeugnis der um die Jahrhundertwende entstandenen Bildhauerkolonie in der Wilhelmstraße ist und eine ungebrochene Nutzungskontinuität durch namhafte Künstler (alle in Künstlerlexika erwähnt!) nachgewiesen werden kann. Die Bedeutung des Ortes für die Künstler sowie die mit diesem Ort verbundenen Kunstwerke bedürfen noch eingehender Forschungen. Die überlieferten Besuche im Atelier Casal, und im Atelier von Prof. Götz durch Kaiser Wilhelm II. und seine Wertschätzung des Orts als „Friedenauer Carrara“ belegen die geschichtliche Bedeutung.
Dem Bildhauerhof von Valentino Casal, der ab 1899 auf dem Grundstück Wilhelmstraße Nr. 7 und Bachestraße Nr. 10 entstanden ist, bescheinigt das Landesdenkmalamt (LDA), dass „durch die Viten der dort tätig gewesenen Künstler dem Ort eine geschichtliche Bedeutung zukommt“.
Historisch nicht haltbar ist allerdings die Formulierung, „nachdem der Bildhauerhof Casals 1935 wegen zu teurer Restaurierungskosten abgerissen wurde“. Schlichtweg unsinnig ist die Behauptung des LDA, dass „die Nähe zum 1881 am nördlichen Straßenende angelegten Friedhof Stubenrauchstraße die Standortwahl der Bildhauer begünstigt haben könnte“. Das war nicht der Fall. Erst 1905 schuf Casal das Grabmal für den Apotheker Albert Hirt und 1908 die Skulptur für das Grab von Fabrikbesitzer Wilhelm Samuel Prowe.
Wissenschaftliche Bedeutung
Der überlieferten Anlage der privat betriebenen Friedenauer Müllabfuhr kommt ortsgeschichtlich Bedeutung, aber auch wissenschaftliche Bedeutung zu, weil ihre Erforschung noch ein Desiderat darstellt. Die Müllentsorgung und ihre Architekturen standen bisher wenig im Fokus der architektur-, technik- oder sozialgeschichtlichen Forschung, obwohl der Anfall von Müll und dessen Beseitigung integraler Bestandteil menschlichen Siedelns ist. Die grundlegende Buchreihe „Berlin und seine Bauten“ (1877-2009) geht wenigstens 1896 im Abschnitt zum städtischen Straßenreinigungswesen auch auf die Müllabfuhr ein. Während die Straßenreinigung städtisch organisiert war und die Kehrichtabfuhr von der Stadt an einen Unternehmer vergeben wurde, war die Müllabfuhr Privatsache der Hauseigentümer, was zu Übelständen führte, die „das Straßenbild oft in arger Weise verunzieren“. Berlin stellte drei öffentliche Abladeplätze zur Verfügung, die sich aus der Abladegebühr decken sollten. Ein Versuch, Hausmüll nach englischem Vorbild durch Verbrennung zu vernichten, war damals gerade angelaufen. Die Polizeiverordnung zur staubfreien Abfuhr von Hausmüll vom 1.6.1895 sollte den Anstoß geben, die Situation mit dem privaten Hausmüll zu verbessern. Erst nach der Eingemeindung der Vororte zur Bildung von Großberlin ging die Müllabfuhr in der Mitte der 1920er Jahren in städtische Hand über.21 In Berlin sind derzeit nur zwei Gebäude der Müllbeseitigung denkmalgeschützt. Eine Müllverladestation von 1936 und die Hauptwerkstatt der Berliner Stadtreinigung von 1970-78.
Der Fuhrhof ist das bisher einzig bekannte bauliche Zeugnis der Müllabfuhr aus der Zeit, als sie noch in privater Hand in der Verwaltung der Haus- und Grundbesitzervereine lag. Er ist das bisher einzig bekannte erhaltene Bauwerk der Müllabfuhr aus dem 19. Jh. Reichhaltige Quellen, ausführliche Beschreibung in den Bauakten zu Betrieb und Ausstattung, verbunden mit dem erhaltenen Ort, machen eine weitergehende wissenschaftliche Untersuchung zum Desiderat.
Gewachsenes Interesse an dem Thema zeigt die Gründung des Berliner Vereins „Saubere Zeiten“ mit Sitz im Betriebshof der BSR Ringbahnstraße seit 2008. Hier wird seit 2014 das Museum zur Geschichte der Berliner Straßenreinigung und Müllabfuhr betrieben mit jährlich wechselnden Ausstellungen, das regelmäßig am Tag des offenen Denkmals beteiligt ist. Die Satzung nennt als Zweck unter anderem historisch korrekte Sicherung und Archivierung von Dokumenten aus der Geschichte der Straßenreinigung und Müllabfuhr in Berlin, ihrer Auswertung und der Veröffentlichung,
Städtebauliche Bedeutung
Die Anlage besitzt städtebauliche Bedeutung durch den Kontrast zu der umgebenden geschlossenen Mietshausbebauung, der den städtebaulichen Umbruch im westlichen Teil Friedenaus am Beginn des 20. Jahrhunderts offenbar macht und die unterschiedlichen dabei verfolgten städtebaulichen Prinzipien.
Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit
Das Ensemble stellt mit den Bauten Müllabfuhr, Landhaus, Ateliergebäude eine außergewöhnliche, vielschichtige Mischung dar. Es ist die Erstbebauung der Straße (Fuhrhof, Landhaus) mit ländlicher Anmutung durch eine offene Bebauung mit Nebenanlagen. Der Seltenheitswert ergibt sich aus dem Umstand, dass es eines der letzten in Friedenau gebauten Landhäuser darstellt.
Das Ensemble dokumentiert anschaulich den Bruch zwischen Landhauskolonie und geschlossener Miethausbebauung. Weil die Bauordnung 1892 als Instrument der Aufrechterhaltung der landhausmäßigen Bebauung in Friedenau letztlich scheiterte, bildet das Ensemble im städtebaulichen Kontext einen sprechenden Kontrast.
Das Atelier bezeugt die letzten Versuche der Gemeinde, die offene Bebauung voranzutreiben durch die Ansiedlung einer Bildhauerkolonie. Von dieser Bildhauerkolonie (Künstler, Friedenauer Carrara, Besuche W II.) mit einer nachgewiesenen Nutzungskontinuität bis heute, ist das Atelierhaus das einzige erhaltene bauliche Zeugnis, nachdem der Bildhauerhof Casals 1935 wegen zu teurer Restaurierungskosten abgerissen wurde. Durch die Viten der dort tätig gewesenen Künstler kommt dem Ort eine geschichtliche Bedeutung zu.
Genauso ist der Fuhrhof eine seltene erhaltene gewerbliche Nebenanlage im ansonsten verdichteten Kern von Friedenau. Als älteste bekannte bauliche Zeugnisse der Friedenauer Müllabfuhr haben die Bauten ortgeschichtliche Bedeutung. Zur Geschichte des Fuhrhofs Friedenau gibt es reiche Schrift- und Bildquellen. Ortsübergreifend haben sie aber auch wissenschaftliche Bedeutung, weil sie als älteste bekannte Bauten der Müllentsorgung in Berlin auch Aufschluss geben über die frühe Müllentsorgung im Raum Berlin.
Schutzgutbezeichnung
Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die Baudenkmale und den Denkmalbereich, bestehend aus: Vorgärten, freiem Hofraum und Garten, einschließlich der Fläche der nicht denkmalgeschützten Garagen. Zu einem Bau- oder Gartendenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit diesem eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Epilog
Da das Casal’sche Grundstück Wilhelmstraße Nr. 7/Bachestraße Nr. 10 im Jahr 1935 zur Grünanlage (Spielplatz) umfunktioniert wurde, sind diese Akten beim Grünflächenamt (Sitz Rathaus Tempelhof) „gelandet“. So kam es, dass das Stadtentwicklungsamt und seine Untere Denkmalschutzbehörde (Sitz Rathaus Schöneberg) von der Existenz dieser Akten nichts wusste und dementsprechend dem LDA Berlin für die Denkmalbeurteilung auch nicht vorlegte. Die Pläne wurden uns im April 2015 vom Grünflächenamt (gegen Gebühr) zur Verfügung gestellt und auf www.friedenau-aktuell.de veröffentlicht.
Bauwert-Vorstand Jürgen Leibfried erklärte in der Abendschau vom 07.07.2019, dass das Thema Denkmalschutz zigmal abgeklärt und die Denkmalwürdigkeit von der Denkmalbehörde immer wieder verneint wurde. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Rechtsstreit kommen wird. Nach allem, was bislang geschehen ist, steht zu befürchten, dass die Verantwortlichen im Stadtentwicklungsamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksstadtrat Jörn Oltmann, sowie sein Stellvertreter und Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde, Gerrit Reitmeyer, für diesen Fall jetzt schon an einem Kompromiss basteln, um ihre früheren Fehleinschätzungen zu kaschieren und der juristischen Auseinandersetzung auszuweichen. Der Abriss von Fuhrhof, Landhaus und Atelier ist also trotz Denkmalschutz keineswegs vom Tisch. Ihn gilt es nach wie vor mit aller Kraft zu verhindern.
Görresstraße vor dem Abriss???
Per Einschreiben/Rückschein vom 11.02.2020 wurde dem Mieter der Garage von der Firma Bauwert Görresstraße GmbH der Garagenplatz gekündigt: Hiermit kündigen wir als Ihr Vermieter form- und fristgerecht den o.g. gewerblichen Mietvertrag über die Garage-Nr. XX auf dem Grundstück Görresstraße 23 in 12161 Berlin nach den mietvertraglichen Regelungen i.V.m. § 580a BGB mit Wirkung zum 30.06.2020 ... Die Fläche wird ab dem 01.10.2020 für andere Bebauungen dringend benötigt.
Nun haben Untere Denkmalschutzbehörde von Tempelhof-Schöneberg und Landesdenkmalamt Berlin ein Problem, weil andere Bebauungen ohne Genehmigung und Zustimmung des Denkmalschutzes seit Erhebung des Grundstücks Görresstraße 21/23 zum Denkmal vom 13.05.2019 eigentlich nicht möglich sind.
Neu dürfte für die Friedenauer in der Görresstraße sein, dass inzwischen nicht mehr Eigentümer Jürgen Leibfried auftritt, sondern die Bauwert Görresstraße GmbH mit Sitz in Bad Kötzting, deren Gegenstand mit Projektentwicklung von gewerblichen Immobilien und Wohn-Immobilien und alle damit in direktem oder indirektem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen beschrieben wird.
Am 13.05.2019 verkündete das Landesdenkmalamt Berlin zum Anwesen Görresstraße 21/23, dass „sich der Denkmalschutz auf die Baudenkmale und den Denkmalbereich, bestehend aus: Vorgärten, freiem Hofraum, Garagen und Garten erstreckt“. Der Abriss von Fuhrhof, Garagen, Landhaus und Atelier ist also trotz Denkmalschutz keineswegs vom Tisch.
Protest Görresstraße
Anwohner der Görresstraße informierten uns am 19. Juni 2020 über die Entwicklung: In den letzten Wochen haben diverse Begehungen und Bestandsaufnahmen auf dem Gelände Görresstraße Nr. 21-23 stattgefunden. Vermutlich wurde auch die Wohnung des früheren Besitzers von Haus Nr. 23 ausgeräumt. Ein Architekt, der sich als Subunternehmer outete, soll alle Sträucher und Bäume erfasst haben. Er soll geäußert haben, dass alles wegkomme. Denkmalschutz sei eh nicht akzeptabel, weil dieser erst nachträglich erfolgte. Die Wohnungen des Landhauses wurden in Augenschein genommen. Ende des Monats laufen die Mietverträge für die Garagen aus, was darauf schließen lässt, dass es zunächst auf dem Grundstück Nr. 23 losgehen soll.
Der Baustadtrat ist informiert und hat seinen Juristen sowie das Bauamt eingeschaltet, was (noch) keine Bautätigkeit feststellen konnte. Das Büro von Baustadtrat Jörn Oltmann erklärte, dass man auf unsere Beobachtungen möglicher Abrissarbeiten setzt. Wir sollten dann umgehend das Amt aber auch den ODS sowie die Untere Denkmalschutzbehörde informieren. Das Amt selbst sei personell nicht in der Lage, ständig alle Projekte im Blick zu behalten.
Von einer Klage des Investors wissen wir noch nichts, nehmen aber an, dass sie läuft. Unabhängig vom Ausgang könnte es sein, dass in den stillen Sommerwochen einfach Fakten geschaffen werden sollen. Die betroffenen Leute scheinen kaum in der Lage oder willens, sich zu wehren.
Mieter gegen Zerstörung
Vorstand Dr. Jürgen Leibfried hat es eilig. Seit Tagen versucht er, mit den Mietern von Görresstraße Nr. 21 und 23 ins Gespräch zu kommen. Nach unseren Informationen soll seine BAUWERT AG im Oktober 2018 von den betagten Eigentümern die Grundstücke Görresstraße Nr. 21 und 23 erworben haben, um dort nach dem Motto „Lückenschluss“ hochpreisige Luxuseigentumswohnungen mit Tiefgarage und Kfz-Aufzug errichten zu können. Nun befürchtet er wohl, dass ihm der Denkmalschutz die Suppe noch versalzen könnte. Da ist etwas dran.
Das Grundstück Görresstraße Nr. 21 und Nr. 23 (einst Wilhelmstraße Nr. 15 und Nr. 16) taucht im Jahr 1895 zum ersten Mal ohne Hausnummern unter „Baustelle Pählchen’sches Haus“ auf. 1901 haben die Häuser Nummern: Nr. 7 Bildhauer Valentino Casal, Nr. 15 Witwe Johanne Pählchen, Nr. 16 Bildhauer Otto Wesche, Nr. 17-21 Baugesellschaft Bellevue. 1905 stehen die Villen der Bildhauer Ludwig Manzel (Nr. 8) und Johannes Götz (Nr. 6).
Die Familie Pählchen gehörte zu den ersten Eigentümern dieser Straße und unterhielt dort ein Fuhrgeschäft. Mit der Zeit entstanden Landhaus, Wirtschaftsgebäude, Pferdeställe, Unterstände für die Fuhrwerke und Wohnungen für die Kutscher. Später kam in den zur Nr. 21 gehörenden Garten ein Atelierhaus hinzu, in dem Maler und Bildhauer gearbeitet haben, die Friedenau zum „Künstlerort“ und „Klein Carrara“ gemacht haben, darunter Edmund Gomansky, Johannes Hoffart und Leonhard Sandrock.
Nach dem Tod ihres Ehemannes verkaufte Witwe Johanne Pählchen Haus Nr. 16 an den Bildhauer Otto Wesche. Ab 1896 beschränkte sie sich auf die Wilhelmstraße Nr. 15 und ihr „Abfuhrgeschäft“. So kam eine eigentlich geplante weitere Bebauung nicht mehr zustande, was letztendlich dazu führte, dass auf dem Grundstück Nr. 21-23 eine bauliche Grundstruktur aus der Frühzeit von Friedenau erhalten ist. So kommt es, dass ziemlich verwinkelte Bauten erhalten sind, die mit Landhaus, Atelier, Kutscherwohnungen und Garagenhof die Vergangenheit nicht verleugnen können und mit 125 Jahren zu den ältesten erhaltenen Ensembles von Friedenau gehören.
Dass die Bauwert AG das Landhaus als „irreparabel“ bezeichnet, gehört zum Geschäft. Das ist es nicht. Das Haus wurde in den vergangenen zehn Jahren umfassend saniert. Es hat ein neues Dach erhalten. Geschädigte Dachbalken und Deckenträger wurden ausgewechselt. Das Fundament wurde freigelegt und neu isoliert. Eine neue Gasheizung wurde installiert, Glasfaserkabel gelegt, im Hof wurden Drainagen gebohrt und verlegt, um den in der Friedenauer Senke vorkommenden Hochwasser vorzubeugen. Das Haus ist nun für die nächsten 20 Jahre vorbereitet.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat es die Denkmalschutzbehörde versäumt, das Ensemble aus historischen und städtebaulichen Gründen zu sichern. Nun droht der Abriss.
Die Mieter wurden spät von den Plänen informiert und werden nun von der Bauwert AG unter Druck gesetzt. Sie fürchten eine erzwungene Kündigung und die „unwiederbringliche Zerstörung“ des historischen Ensembles. Hilfesuchend haben sie sich deshalb an „Friedenau-Aktuell“ und an die Behörden gewandt. Sie wollen „alle Kräfte mobilisieren“, um den Wahnsinn in der Görresstraße zu stoppen, den Abriss und den Verlust an Erinnerung zu verhindern.
Es ist unverständlich, warum die Stadt Berlin und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg es soweit haben kommen lassen. Der hochgelobte „Milieuschutz“ muss doch auch für Friedenau gelten. Es wäre möglich gewesen, dass Stadt oder Bezirk das Ensemble selbst erwerben und damit die Mieter vor Vertreibung schützen. Die Gebäude und die bauliche Struktur hätten sich ideal für die Etablierung weiterer Künstlerateliers angeboten. Wenn man sich die historische „Nachbarschaft“ in der Görresstraße anschaut, dann wäre dieser Weg der einzig richtige gewesen.
Nun sollten alle Friedenauer, denen der Erhalt des unverwechselbaren Charakters unseres Kiezes wirklich am Herzen liegt, Widerstand leisten und den Bewohnern der Görresstraße 21/23 zur Seite springen. Es darf nicht sein, dass der blinde Bauwahn immer zerstörerischer in die Strukturen der Wohnviertel eingreift. Diese Politik muss beendet werden.
Abriss oder Erhalt
Die Crux: In Berlin ist das Landesdenkmalamt für Denkmalpflege zuständig. Die Behörde ist bei der Senatsverwaltung für Kultur angesiedelt und kümmert sich um Bau-, Kunst-, Garten- und Bodendenkmale. Die nachgeordnete Untere Denkmalschutzbehörde ist beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg angesiedelt und dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt unterstellt, das gleichzeitig Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz „bearbeitet“.
Im Fall Görresstraße Nr. 21-23 stellt sich die Frage, ob Landeskonservator Dr. Christoph Rauhut vom Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde Gerrit Reitmeyer über die „spezielle“ Geschichte dieser Straße sowie die „besonderen“ Gegebenheiten des Grundstücks informiert wurde, oder ob am Landesdenkmalamt vorbei im Rathaus Schöneberg bereits Abrisspläne und Bauentwürfe der „Bauwert AG“ zumindest „gesichtet“ wurden.
Um deutlich zu machen, was die Görresstraße bzw. Wilhelmstraße einmal war, für Berlin und Friedenau, veröffentlichen wir den Stand im Jahr 1914:
Wilhelmstraße Nr. 5-6 und Bachestraße Nr. 11
Eigentümer Bildhauer Johannes Götz, später Heinrich Sachs, dessen Grab sich auf dem Friedhof Stubenrauchstraße befindet. Mieter Bildhauer G. Enke. Villa und Atelier existieren nicht mehr.
Wilhelmstraße Nr. 7 und Bachestraße Nr. 10
Eigentümer Bildhauer Valentino Casal. Der Italiener Casal wurde im Ersten Weltkrieg enteignet. Das Grundstück mit Wohnhaus und den Ateliers ging in den Besitz von Schöneberg über. Die Gebäude wurden 1934 durch das Bezirksamt Schöneberg abgerissen und zum Spielplatz umfunktioniert. Mieter waren die Bildhauer Hinrichsen & Isenbeck, die den Fassadenschmuck für das Schöneberger Rathaus und das Weinhaus Huth geschaffen haben. Ein weiterer Mieter war der Bildhauer Heinrich Mißfeldt, dessen Skulptur in der Bildgießerei Hermann Noack in Bronze gegossen und dem scheidenden Bürgermeister Bernhard Schnackenburg von der Gemeinde zum Amtsantritt als Oberbürgermeister von Altona überreicht wurde.
Im Atelier von Casal arbeiteten zwischen 1898 und 1901 zeitweise die Bildhauer Joseph Uphues, Johannes Boese, Max Baumbach, Emil Graf Görtz zu Schlitz, Ludwig Cauer, Ludwig Manzel, Johannes Götz, Reinhold Begas und Gustav Eberlein. In dieses Atelier wurde der Marmor aus Carrara transportiert und das Goethe-Denkmal für die Villa Borghese in Rom gefertigt.
Wilhelmstraße Nr. 9
Eigentümer Bildhauer Ludwig Manzel, der u. a. das Marmor-Standbild von Wilhelm I. im Grunewaldturm, das Grabmal für den Regisseur Friedrich Wilhelm Murnau und das Christus-Relief auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf geschaffen hat. Zu den Mietern gehörte der Bildhauer Paul Hubrich. Die Villa existiert nicht mehr.
Wilhelmstraße Nr. 16
Eigentümer Bildhauer Otto Wesche. Mieter Bildhauer Edmund Gomansky (Bildhauer-Atelier), Bildhauer Johannes Hoffart (Bildhauer-Atelier), Maler Prof. B. Schmitt (Maler-Atelier) und der Maler Leonhard Sandrock (Maler-Atelier), dessen Werk 1923 im Rahmen der Ausstellung „Graphische Sammlung eines Schöneberger Sammlers“ im Rathaus Schöneberg gezeigt wurde.
In weiteren Häusern der Wilhelmstraße arbeiteten Kunstmaler H. Krause (Nr. 11a), Landschaftsmaler G. Holstein (Nr. 11b), Kunstmaler E. Stirz (Nr. 12), Bildhauer G. Franz (Nr. 13), Bildhauer J. Huber und Lithograph P. Kirschke (Nr. 14), Schriftsteller E. Brandt und die Kunstmaler Pilarski und R. Wittmann (Nr. 17), Landschaftsmaler A. Dressel (Nr. 19) und Bildhauer Otto Wenzel (Nr. 21).
Inwieweit die seit mehr als 120 Jahren bestehende Bebauung der Görresstraße (Wilhelmstraße) und jene des Grundstücks Görresstraße Nr. 21-23 (Pählchen’sches Haus, Fuhrgeschäft Wilhelmstraße Nr. 15) die Kriterien für Denkmalschutz erfüllt, kann nur eine unabhängige Einrichtung und nicht das auf einen politisch ausgerichteten Wohnbauaktionismus konzentrierte Bezirksamt beurteilen.
Es geht darum, ob das älteste bebaute Grundstück von Friedenau, auf dem die ursprüngliche Bebauung in ihrer Grundstruktur noch deutlich sichtbar und die einstigen Funktionen sowohl als Fuhrgeschäft wie auch als Atelier noch deutlich zu erkennen sind, erhaltenswert ist oder aber zum Abriss und Neubau freigegeben wird. Die Görresstraße (Wilhelmstraße) war mit der Bachestraße ein Zentrum der Berliner Bildhauerkunst.
Unser Vorschlag:
Das Grundstück bietet sich an, an diese Zeit zu erinnern, nicht rückwärtsgewandt, sondern als lebendiger Ort für zeitgemäßes künstlerisches Schaffen. Heute, wo Künstler kaum noch Atelierräume finden, wäre es angebracht, diesen Ort als „Künstlerhof“ für die Öffentlichkeit zu erhalten und ihm neues Leben einzuhauchen.
Zu guter Letzt:
Die „Bauwert AG“ von Vorstandschef Jürgen Leibfried hat in Berlin keinen guten Ruf. Die Firma ist schließlich dafür verantwortlich, dass die nach Plänen von Karl Friedrich Schinkel erbaute Friedrichwerdersche Kirche im Jahr 2012 als Museum geschlossen werden musste, da durch das Ausheben tiefer Baugruben für ihr „edelstes Bauprojekt Kronprinzengärten“ der Bau einsturzgefährdet ist. Wie kam die Genehmigung für diese Bausünde zustande?
Aus der Verantwortung stehlen
Mit E-Mail vom 06.03.2019 teilt uns Baustadtrat Jörn Oltmann (DIE GRÜNEN) mit, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg für die Grundstücke Görresstraße Nr. 21 und Nr. 23 „keine eigenen Abriss- oder Neubauplanungen verfolgt“.
Gleichwohl muss Oltmann eingestehen, dass der seit Herbst 2018 existierende (neue) Eigentümer „allerdings in Bauberatungsgesprächen mit dem Stadtplanungsamt steht, da er die Beräumung der Grundstücke mit einer nachfolgenden blockrandschließenden Neubebauung beabsichtigt. Nach derzeitiger Rechtslage kann der Abriss nicht verhindert werden“. Der Baustadtrat zitiert die Rechtslage: „Es gilt der Baunutzungsplan, WA, Baustufe IV/3 (GRZ 0,3, GFZ 1,2, 13 m Bebauungstiefe). Danach sind (schon ohne Befreiungen) rd. 2.350qm GF zulässig.“
Jürgen Leibfried und seine Bauwert AG als neue Eigentümer spekulieren auch bei anderen Bauvorhaben öffentlich damit, dass „die einzelnen Bezirke für die Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben nicht die erforderlichen Kapazitäten haben“. Das trifft auf das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zweifellos zu, gilt aber ebenso für das Bezirksamt Mitte (Beispiel Kronprinzengärten) wie aktuell für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Bockbrauerei). Wurde der Protest der Evangelischen Kirche zur „hautnahen“ Bebauung der Friedrichswerderschen Kirche seinerzeit noch „weggebügelt“, konnte die „Initiative Wem gehört Kreuzberg“ die ursprünglichen Bauwert-Pläne zumindest teilweise verhindern. Noch ist in Kreuzberg für Baustadtrat Florian Schmidt (DIE GRÜNEN) aber „nicht alles geklärt, da im Bauvorbescheid keine Feststellungen zum Denkmalschutz mit der Bauwert AG getroffen wurden“.
Auch um den Bereich „Stadtentwicklung und Bauen“ in Tempelhof-Schöneberg muss es schlimm bestellt sein. Als wir im Mai 2018 Einsicht in die Bauakten Semperstraße (Ceciliengärten) nehmen wollten, waren die Unterlagen nicht aufzufinden. Der Sachbearbeiter „rettete“ sich schließlich in die Behauptung, Semperstraße „gehört“ zu Steglitz. Wir waren sprachlos und gaben auf.
Ähnlich unpräzise und fachlich falsch argumentiert Baustadtrat Oltmann, wenn er in der E-Mail vom 06.03. schreibt, dass die Grundstücke Görresstraße Nr. 23 und Nr. 21 bebaut sind mit:
„Nr. 23 mit 1 2-geschossigen Remisen
Nr. 21 mit 2-geschossigem Vorderhaus (mindestens teilweise gewerblich genutzt) sowie 3-geschossigem Gartenhaus (offenbar Wohnhaus).“
Das ist für eine Fachaufsicht ziemlich vage. Bei Nr. 23 handelt es sich in Wirklichkeit um gewerblich genutzte Räume und Garagen im Erdgeschoss sowie Wohnungen im Obergeschoss. Diese Anlagen existieren in ihrer Grundstruktur seit mehr als 125 Jahren und gehören zur frühen Bebauung von Friedenau.
Bei Nr. 21 handelt es sich nicht um ein 2-geschossiges Vorderhaus, sondern um ein Landhaus aus der frühen Bebauungszeit von Friedenau, über das es in der Bauverwaltung Bauakten geben müsste, denen Details zur Errichtung, zum Umbau und zur Sanierung zu entnehmen sein müssten.
Nicht wir, sondern Baustadtrat Oltmann hat Zugang zu den Bauakten für Nr. 21 und müsste wissen, dass das 3-geschossige Gebäude nicht einfach mit „Gartenhaus“ oder „Wohnhaus“ abgetan werden kann. Nicht wir, sondern der Baustadtrat müsste wissen, dass im hinteren Teil des Grundstücks Nr. 21 im Jahr 1905 ein Ateliergebäude für damals zwei Bildhauer und einen Maler entstanden ist. Nicht wir, sondern der Baustadtrat müsste wissen, dass es danach „Aufstockungen“ gegeben haben muss, denn 1914 nutzten das Gebäude drei Bildhauer und zwei Maler. Ein Blick auf dieses Gebäude, das riesige Holztor und durch die Fenster würde deutlich machen, dass das Haus zumindest im Erdgeschoss derzeit von einem nicht unbedeutenden Steinbildhauer als Atelier genutzt wird.
„Die Grundstücke liegen nicht in einem sozialen oder baulichen Erhaltungsgebiet und stehen nicht unter Denkmalschutz“, so Oltmann. Und weiter: „Aus meiner Sicht wäre aber mit der Bebauung des Grundstücks ein unverwechselbares Ensemble und damit ein Stück der Geschichte von Friedenau verloren.“
Wie glaubwürdig ist diese „Wendung“ des Baustadtrats in der Frage Erhalt oder Abriss eigentlich? Wenn es schon seit Herbst 2018 Bauberatungsgespräche zwischen Stadtplanungsamt und Bauwert AG gibt, in denen dem Bezirksamt bekannt gemacht wurde, dass die Bauwert AG „die Beräumung der Grundstücke mit einer nachfolgenden blockrandschließenden Neubebauung beabsichtigt“, dann fragen wir uns schon, warum sich Baustadtrat Oltmann erst am 25. Februar 2019 dazu aufraffen konnte, den Direktor des Landesdenkmalamtes, Herrn Dr. Rauhut, „um Prüfung des Ensembles Görresstraße Nr. 21 und Nr. 23 zur Aufnahme in die Denkmalliste“ zu bitten.
Bezirksverordnetenversammlung und Öffentlichkeit will Oltmann informieren, sobald das Prüfungsergebnis des Landesdenkmalamtes vorliegt. Danach käme das Übliche, die Farce der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“.
Zweifellos waren es der öffentliche Druck und das energische Auftreten der Mieter, die den Baustadtrat dazu gebracht haben, in der Sache Görresstraße überhaupt aktiv zu werden. Doch warum erst jetzt? Die Abrisspläne der Bauwert AG liegen Oltmanns Abteilung seit Monaten vor, wie er selbst bestätigt. Längst hätten eine Vor-Ort-Besichtigung und eine intensive Beschäftigung mit der Materie die Bedeutung des Ensembles auch dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg klar machen müssen. Dies alles ist nicht geschehen. Stattdessen soll es nun das Landesdenkmalamt richten – Ausgang offen. Baustadtrat Oltmann und seine Mitarbeiter stehlen sich aus der Verantwortung, die wahrzunehmen sie bislang mit Hinweis auf die Rechtslage verweigerten. Doch wer ehrlich daran interessiert ist, ein „unverwechselbares Ensemble“ zu retten und „ein Stück Geschichte von Friedenau“ zu bewahren, der muss jetzt handeln und darf sich nicht hinter einer „Prüfung“ verstecken. Ein fachlich versierter Bezirksstadtrat könnte das – im Fall von Tempelhof-Schöneberg bleiben große Zweifel.
Korrekturen zur RBB-Abendschau
Normalerweise würden wir uns an dieser Stelle nicht mit einem Beitrag der RBB-Abendschau auseinandersetzen. Da wir jedoch im Vorfeld durch die RBB-Volontärin Frau Noura Mahdhaoui um Mitarbeit und Interviews gebeten worden sind, betrachten wir uns als involviert. Allerdings hatten wir eine Zusammenarbeit abgelehnt, weil uns die Ahnungslosigkeit der Berichterstatterin abschreckte. Dass am Ende ein vom RBB abgesegneter und in fast allen Belangen unzulänglicher Bericht dabei herauskam, überrascht uns also nicht. Es ist leider keine neue Erfahrung mit diesem Sender.
Deshalb haben wir am 09.07.2019 in einer Mail an die Leiterin der Abendschau-Redaktion, Frau Gabriele von Moltke, auf die Unzulänglichkeit des Berichts vom 07.07.2019 hingewiesen. Der Bericht begann mit einer grob fehlerhaften Anmoderation von Herrn Volker Wieprecht.
Zitat: Der Denkmalschutz hat die Gebäude in Friedenau bereits zum Abriss freigegeben, damit 50 neue Wohnungen gebaut werden können. Nur um dann einem Investor nach dem Erwerb zu erklären, dass man die betroffenen Gebäude wieder unter Denkmalschutz stellen müsse. Ach so. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. In ihrer Antwort vom 11.07.2019 erklärte Frau von Moltke: Die Anmoderation des Beitrags war überspitzt und auch nicht ganz korrekt – da haben Sie Recht. Ich habe das Herrn Wieprecht weitergegeben.
Unser Kommentar: Falls die Äußerungen von Herrn Wieprecht zutreffen würden, dann könnte damit nur die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, nicht aber das Landesdenkmalamt Berlin als vorgesetzte Obere Denkmalschutzbehörde gemeint gewesen sein. Das ist schon ein Unterschied. Bekannt dürfte auch dem RBB sein, dass einzig das Landesdenkmalamt entscheidet, ob und welche Gebäude in die Denkmalliste aufgenommen werden. Frau von Moltke führt weiter aus, dass wir uns entschieden haben, das überraschende und späte Handeln der Denkmalschutzbehörde in den Mittelpunkt zu stellen. Deshalb erhielt auch der Investor breiten Raum für seine Position. Mitglieder der Anwohnerinitiative kamen ebenfalls ausführlich zu Wort“. Klargestellt werden muss, dass dem Investor 5 Statements und der Anwohnerinitiative 2 Statements eingeräumt wurden. Ohne weitere Erklärung startet der Bericht mit einem O-Ton des Bauherrn Jürgen Leibfried: Ich weiß nicht, was daran jetzt so denkmalschutzwürdig ist, von 1939, vielleicht finden wir hier noch ein paar Hakenkreuze drin.
Unser Kommentar: Als (neuem) Eigentümer der Grundstücke Görresstraße Nr. 21 und Nr. 23 lagen Herrn Leibfried die Grundbücher seit 1892 vor, aus denen hervorgeht, dass dort (damals ohne Hausnummer) der Fuhrhof Pählchen entstanden ist. 1893 realisiert Hermann Pählchen auf dem linken Grundstücksteil sein „massives Wohnhaus als Landhaus“. Nach dem Tod ihres Ehemannes im Juli 1885 verkauft Witwe Johanne Pählchen das Landhaus an den Bildhauer Otto Wesche († 1914). Das Grundstück wird geteilt. Im Adressbuch von 1901 heißt es: Eigentümer Bildhauer Otto Wesche Wilhelmstraße Nr. 16 (Görresstraße Nr. 21), Eigentümer Witwe Johanne Pählchen Fuhrgeschäft Wilhelmstraße Nr. 15 (Görresstraße Nr. 23).
Kurioserweise greift sich Herr Leibfried ausgerechnet das Jahr 1939 heraus. Die Begründung liefert er später, indem er sich auf die Denkmalschutzbegründung beruft. Dort sei auf den „renommierten Fliesenlegermeister Paul Gielsdorf“ hingewiesen worden, der das Landhaus mit Fliesen verziert hatte.
Unser Kommentar: Damit versucht Herr Leibfried mehr oder weniger geschickt, die Denkmalschutzwürdigkeit mit einem einzigen Detail insgesamt zu diskreditieren. Im weiteren RBB-Beitrag wird dieser Aspekt nicht aufgeklärt.
Nach Herrn Leibfried äußert sich erstmals die RBB-Volontärin Noura Mahdhaoui: „Doktor Jürgen Leibfried ist not amused. Auf dem Friedenauer Areal, das seine Firma Bauwert AG im vergangenen Herbst gekauft hat, befinden sich neben drei Garagen auch alte Kutscherhäuser und diese Villa mit Garten. Das alles sollte 50 Eigentumswohnungen weichen. Ein halbes Jahr nach Verkauf entscheiden die Behörden jetzt: Denkmalschutz. Abreißen ist nicht.“
Unser Kommentar: Die Erwähnung von „drei Garagen, alter Kutscherhäuser und einer Villa mit Garten“ trifft nicht den Kern. Die auch für den RBB zugängliche Denkmalschutzbegründung vom 13.05.2019 bringt es auf den Punkt: „Das Ensemble stellt mit den Bauten Müllabfuhr, Landhaus, Ateliergebäude eine außergewöhnliche, vielschichtige Mischung dar. Es ist die Erstbebauung der Straße (Fuhrhof, Landhaus) mit ländlicher Anmutung durch eine offene Bebauung mit Nebenanlagen. Der Seltenheitswert ergibt sich aus dem Umstand, dass es eines der letzten in Friedenau gebauten Landhäuser darstellt.“
In der Denkmalbegründung heißt es weiter: „Geschichtliche Bedeutung hat die Anlage auch, weil das Atelier das letzte erhaltene Zeugnis der um die Jahrhundertwende entstandenen Bildhauerkolonie in der Wilhelmstraße ist und eine ungebrochene Nutzungskontinuität durch namhafte Künstler nachgewiesen werden kann.“
Diesen kulturpolitischen Aspekt klammert der RBB vollkommen aus. Es geht schließlich auch um den „6 m breiten Landstreifen“, den Grundstückseigentümer Otto Wesche im Jahr 1900 als Einfahrt für ein vom Architekten Otto Rehnig (1864-1925) entworfenes Ateliergebäude am hinteren linken Grundstücksrand“ erworben hat. Von 1909 bis 1945 war beispielsweise der Maler Leonhard Sandrock (1867-1945) Mieter eines der Ateliers. Zum gesellschaftlichen Treffpunkt wurde das Ateliergebäude mit dem Einzug des Bildhauers, Zeichners und Grafikers Paul Hamann (1891-1973) und seiner Frau, der Malerin Hilde Guttmann (1898-1987). Das Ehepaar wohnte in der Laubenheimer Straße Nr. 23 in der Künstlerkolonie am Breitenbachplatz. 1929 mieteten die Hamanns von der Witwe H. Wesche, Eigentümerin des Anwesens Wilhelmstraße Nr. 16 (Görresstraße Nr. 21), zusätzlich ein Atelier – mit Telefonanschluss.
Von all dem nichts im RBB-Betrag, stattdessen darf Herr Leibfried weiter ausführen:
„Das Thema Denkmalschutz wurde ja zigmal abgeklärt. Es ist ja nicht so, dass man überraschend sieht, hoppla, wir haben ein Denkmal vergessen, sondern dieses Ensemble wurde mehrfach abgefragt von der Denkmalbehörde und immer wieder wurde eine Denkmalwürdigkeit verneint.“
Unser Kommentar: Erstaunlich ist, dass Jürgen Leibfried die Denkmalwürdigkeit „zig-Mal“ abklären ließ – offensichtlich nicht vom eigentlich zuständigen Landesdenkmalamt Berlin, für das er nach dem Fall Friedrichswerdersche Kirche wohl „ein rotes Tuch“ war, sondern die Auskünfte bei der nachgeordneten Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg einholte.
Erst auf Grund der Anwohnerproteste und nach Lektüre unserer ausführlichen Berichte über die Geschichte der Wilhelmstraße (Görresstraße) auf der Webseite www.friedenau-aktuell.de hat Bezirksstadtrat Jörn Oltmann reagiert. Auf unsere Mail vom 19.02.2019 teilte uns Herr Oltmann am 06.03.2019 mit, dass er mit Schreiben vom 25.02.2019 den Direktor des Landesdenkmalamtes „um Prüfung des Ensembles Görresstraße Nr. 21 und Nr. 23 zur Aufnahme in die Denkmalliste gebeten hat“. Seiner Ansicht nach wäre „mit der Bebauung des Grundstücks ein unverwechselbares Ensemble und damit ein Stück der Geschichte von Friedenau verloren“. Welch ein Sinneswandel.
Spätestens seit Herbst 2018 stand der Eigentümer Jürgen Leibfried mit seiner Bauwert AG „in Bauberatungsgesprächen mit dem Stadtplanungsamt, da er die Beräumung der Grundstücke mit einer nachfolgenden blockrandschließenden Neubebauung beabsichtigt“. Damals urteilte das Bezirksamt: „Nach derzeitiger Rechtslage kann der Abriss nicht verhindert werden. Es gilt der Baunutzungsplan, WA, Baustufe IV/3 (GRZ 0,3, GFZ 1,2, 13 m Bebauungstiefe). Danach sind (schon ohne Befreiungen) rd. 2.350qm GF zulässig“.
Der Bezirksstadtrat wies darauf hin, dass die Grundstücke „nicht in einem sozialen oder baulichen Erhaltungsgebiet liegen und nicht unter Denkmalschutz stehen“. Im Rahmen des bestehenden Baurechts könnte „der Eigentümer den Rückbau- und die Neubebauung seines Grundstücks nach entsprechender Beantragung und Genehmigung durch das Stadtentwicklungsamt vornehmen“.
Es liegen allerdings laut Bezirksamt – entgegen der RBB-Behauptung – weder „ein Bauantrag noch eine Mitteilung über den Abriss von Nichtwohngebäuden oder ein Antrag auf Abriss von Wohngebäuden vor“. Zuständig sind im Rathaus Schöneberg dafür Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Stadtentwicklung und Bauen Jörn Oltmann (GRÜNE) sowie sein Stellvertreter Gerrit Reitmeyer, dem neben dem Fachbereich Bauaufsicht auch die Leitung der Unteren Denkmalschutzbehörde obliegt. Für die „Sachbearbeitung Friedenau“ ist dort Frau Traupe zuständig. Als Vertreterin wird Frau Bohley aufgeführt. Zwei weitere Stellen im „Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde sind N.N. – also nicht besetzt (Stand 01.03.2019).
Die Vermutung liegt nahe, dass Investor Jürgen Leibfried die überforderte und unterbesetzte Behörde für Abriss und Neubau zu gewinnen suchte, zumal er parallel dazu im März und April 2019 Gespräche mit den derzeitigen Mietern anstrebte.
Nach dem Schreiben von Bezirksstadtrat Oltmann an das Landesdenkmalamt vom 25.02.2019 veranlasste dieses nun die Untere Denkmalschutzbehörde von Tempelhof-Schöneberg in 10 Wochen eine „Fortschreibung der Denkmalliste“ für das Ensemble Görresstraße Nr. 21 und Nr. 23 anzufertigen. Daraufhin wurde am 13.05.2019 vom Landesdenkmalamt Berlin die „Denkmalschutzwürdigkeit“ bescheinigt.
Die veröffentlichte Begründung und die umfangreiche Auflistung beliebiger Quellenangaben machen deutlich, dass das „11-Seiten-Papier“ in Windeseile entstanden sein muss. Außer auf die Quelle „Bauakten Bezirk Schöneberg: Görresstraße Nr. 21 Altakte I sowie Görresstraße Nr. 23 Altakten I und II“ greift das Bezirksamt im Wesentlichen auf unsere Recherchen zur Wilhelmstraße (Görresstraße) zurück.
Der RBB-Bericht schließt mit der Ankündigung von Herrn Leibfried, „das gerichtlich klären zu lassen. Wie sich dies so darstellt, dann dauerts halt ein Jahr länger, nehme ich an. Wahrscheinlich“.
Unser Fazit: Die Geschichte Görresstraße wäre ein spannendes Beispiel dafür gewesen, welche Mittel in der stadtweiten Auseinandersetzung um Neubau zum Einsatz kommen. Leider hat der RBB diese Chance weder inhaltlich noch mit der Bebilderung des Beitrags genutzt. Und das, obwohl seit dem 13.05.2019 mit dem Denkmalgutachten umfangreiches Material öffentlich bekannt war.
Die Versicherung von Abendschauchefin Gabriele von Moltke, „dass wir die Entwicklungen in der Görresstraße weiterhin professionell im Blick behalten“, überzeugt uns nicht. Bei der Brisanz des Themas wäre es wünschenswert, wenn der Beitrag weiterhin in der Mediathek zur Verfügung stehen würde. So aber müssen Interessierte auf einen anderen Kanal zurückgreifen.
Wir machen Bauwerke zu Bauwerten
Friedrichswerdersche Kirche
Wir haben ordentlich was angerichtet, aber wir haben es auch wieder in Ordnung gebracht. Vier Jahre später stellt sich heraus, dass Jürgen Leibfried, Chef der Bauwert AG, zum Richtfest der Kronprinzengärten an der Friedrichswerdersche Kirche am 28. September 2015 doch gelogen hat, da der Berliner Senat am 7. August 2018 eingestehen musste, dass es durch die Bauarbeiten westlich des Kirchengebäudes zu erheblichen Bewegungen der Kirchenfundamente kam, auch eine Verformung insbesondere des Deckengewölbes gegeben hat, die nicht korrigiert werden kann. Die Sanierung erfolgte zur statischen Sicherung des Gebäudes und zur Schließung von Rissen sowie der Wiederherstellung des historischen optischen Gesamteindrucks des Gebäudes. Die bleibende Gebäudeverformung dürfte hingegen dessen statische Reserven dauerhaft reduziert haben.
Kultursenator Klaus Lederer (DIE LINKE) hat den Umgang mit der Friedrichswerderschen Kirche als abschreckendes Beispiel für einen nicht funktionierenden Denkmalschutz bezeichnet. Die Friedenauer können dem zustimmen. Als die Bauwert AG die Grundstücke Görresstraße Nr. 21 und 23 erwerben konnte und dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Pläne für Abriss und Neubau präsentierte, verneinte die Untere Denkmalschutzbehörde mit ihrem Leiter Gerrit Reitmeyer eine Denkmalwürdigkeit des Areals. Bauwert-Chef Jürgen Leibfried formulierte es so: Das Thema Denkmalschutz wurde ja zigmal abgeklärt. Es ist ja nicht so, dass man überraschend sieht, hoppla, wir haben ein Denkmal vergessen, sondern dieses Ensemble wurde mehrfach abgefragt von der Denkmalbehörde und immer wieder wurde eine Denkmalwürdigkeit verneint. Bezogen auf die Untere Denkmalschutzbehörde war das nicht gelogen. Erst nach Bürgerprotesten sah sich (der vorgesetzte) Baustadtrat Jörn Oltmann (GRÜNE) schließlich gezwungen, das Landesdenkmalamt Berlin um ein Gutachten zu bitten.
Daraufhin wurde in Windeseile bescheinigt, dass bei der letzten Überprüfung im Jahr 2000 das Landhaus in der Görresstraße keine Berücksichtigung fand. Daher unterblieben weitere Forschungen. Die geschichtlichen Hintergründe mussten daher verborgen bleiben. Am 13. Mai 2019 wurde bescheinigt, dass die beiden ursprünglich zusammengehörigen Grundstücke ein einzigartiges Zeugnis für Friedenau sind, weil ihre Bebauung bis heute noch aus den ursprünglichen Baukörpern mit Vorgärten besteht, ohne weitere nennenswerte Nachverdichtung. Das Ensemble dokumentiert anschaulich den Bruch zwischen Landhauskolonie und geschlossener Miethausbebauung. Das Ensemble bildet im städtebaulichen Kontext einen sprechenden Kontrast.
Noch ist die Sache Görresstraße nicht geklärt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg alles tun wird und nach einem Kompromiss sucht, um mögliche Ansprüche der Bauwert AG abzuwehren. Das Desaster mit der zu dichten Bebauung für Luxuswohnungen rund um die Friedrichswerdersche Kirche ist einmalig und sicher nicht mit dem Bauwert-Projekt Görresstraße zu vergleichen. Die Tendenz aber bleibt.
Am 18. und 19. Januar 2020 jeweils von 10 bis 16 Uhr kann Schinkels Meisterwerk wieder betreten werden. Erwartet werden kann ein leergeräumter Kirchenraum, da die dort beheimatete Skulpturen-Ausstellung der Alten Nationalgalerie frühestens im Sommer 2020 eröffnet werden kann. Zu besichtigen ist aber auch, was die Architekten Sergei Tchoban, Ekkehard Voss, Rafael Moneo, Axel Schultes, Charlotte Frank, Norbert Hemprich und Julia Tophof auf dem Friedrichswerder angerichtet haben. 30.12.2019
Friedrichswerdersche Kirche öffnet wieder
Viele Berliner haben auf diesen Moment gewartet und deshalb war es nicht überraschend, dass sich am 18. Januar 2020 hunderte Menschen im Kirchenraum der Friedrichswerderschen Kirche drängten. Mehr als sieben Jahre war der Schinkel-Bau geschlossen, weil Schäden behoben werden mussten, die durch benachbarte Baustellen verursacht worden waren. Was die Besucher am ersten Tag der Wiedereröffnung erwartete, war ein leerer Kirchenraum mit verwaisten Podesten für die ausgelagerten Skulpturen. Erst im Laufe des Jahres 2020 sollen wieder Stücke aus der Alten Nationalgalerie im Kirchenraum gezeigt werden.
Unübersehbar sind die Narben, die die Rücksichtslosigkeit des benachbarten Bauherrn, der Bauwert AG, und das parallele Versagen der Berliner Behörden der Kirche beigebracht haben. Die grob verkitteten Risse rund um den Altar sind den Besuchern nicht verborgen geblieben und sorgten für Kopfschütteln. Eingestürzt ist die Kirche nicht, aber sie wird auf Dauer genau beobachtet werden müssen, um die Schäden langfristig in den Griff zu bekommen.
Tröstende Worte zur Wiedereröffnung fand Ralph Gleis, Leiter der Alten Nationalgalerie. So sei die befürchtete Verdunkelung des Kircheninneren durch die Randbebauung weit weniger eingetreten als befürchtet.
Pfarrer Stephan Frielinghaus ist in seinem Urteil da schon mutiger. Bei ihm bleiben trotz der Wiederherstellung der Kirche viele Fragen offen. Etwa danach, wie es möglich war, dass so dicht an das historische Gebäude heran gebaut werden durfte. Hätte man sich an das Berliner Denkmalgesetz gehalten, wäre der Schaden – ein Riss vom Portal bis zum Altar – nicht passiert, so der Pfarrer. Im RBB kritisierte er die Behörden, die diese Bauten genehmigt hatten. Dem können wir uns in der Hoffnung anschließen, dass die Verursacher des Desasters endlich klar benannt und zur Verantwortung gezogen werden.
Bauwert, Leibfried und die Kronprinzengärten
Der Immobilienentwickler Jürgen Leibfried hat mit der Bebauung der „Kronprinzengärten“ durch seine Bauwert AG trotz „erstklassiger Architekten“ sowie „hochwertiger Architektur für Menschen mit höchsten Ansprüchen an Stil und Wohnkomfort“ dafür gesorgt, dass Schinkels Friedrichswerdersche Kirche „nachhaltig geschädigt ist“. Die Bauarbeiten haben laut Kulturstaatssekretär Torsten Wöhlert „eine Verformung des Deckengewölbes zur Folge gehabt, die nicht korrigiert werden“ kann und die „statische Reserven dauerhaft reduziert“. Die Bauarbeiten hatten zu „erheblichen Bewegungen der Kirchenfundamente“ geführt.
Wöhlert erklärte, die noch laufende Sanierung sei erfolgt, um den Bau statisch zu sichern, Risse zu schließen und den historischen optischen Gesamteindruck wiederherzustellen.
Nach Abschluss der Gewölbesanierung würden derzeit der Wiedereinbau der historischen Fenster, die Sanierung der Altartreppen sowie die Reparatur der Böden und des Südportals vorbereitet. Es sei nicht absehbar, wann der Kirchenbau als Teil der Staatlichen Museen zu Berlin mit den Skulpturen aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wieder eröffnet werden könne. Die Vorgänge in den Jahren 2011 bis 2016 künden von einem sagenhaften Versagen Berliner Baubehörden und offenbaren die Rücksichtslosigkeit der Bauwert AG, wenn es um historische Bausubstanz und Zusammenhänge geht.
Bereits zu Beginn der Planungen hatte die Evangelische Kirche gegen die Bauarbeiten protestiert, die um die Kirche erfolgten. „Wir sind entsetzt, wie mit einem Denkmal von internationalem Rang umgegangen wird“. Die Bebauung führe nicht nur zu massiven Schädigungen an der Substanz der Kirche, sondern zwänge sie auch „bis zur städtebaulichen Bedeutungslosigkeit“ ein.
Doch Baubehörden und Bauwert taten die Bedenken ab. „Als eine Baugrube für zwei Parketagen sieben Meter tief ausgehoben wurde, fiel in der Kirche der Putz von der Decke, und es bildeten sich Risse vom Fundament bis in die Gewölbe. Marmorstufen vor dem Altar, tragende Rippen im Gewölbe und ein Fensterpfeiler im Chorbereich zerbrachen“, schildert der Tagesspiegel 2015 das „Debakel“. Im September 2012 verhängte der Bezirk Mitte einen Baustopp, es folgten die Evakuierung tonnenschwerer Marmorskulpturen von Schadow, Rauch und Tieck, darauf Schadensanalysen, Gutachten, erste Sicherungsmaßnahmen. Stephan Frielinghaus, als Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde in der Friedrichstadt Hausherr der Kirche, war fassungslos: „Die linke Kirchenhälfte neigte sich in die Baugrube. Für den Laien bietet das Innere ein Bild der Verwüstung.“
„Bleibt die Frage: Ist das alles nur dumm gelaufen oder gibt es eine Art Grundmuster, das zur Preisgabe von Berlins historischen Kronjuwelen führt? Denkmalrechtlich ist die Kirche mit der Eintragung in die Landesdenkmalliste abgesichert – genützt hat es ihr nichts“, resümierte der Tagesspiegel. Denn obgleich Bauen in Berlin Chefsache ist, ist die Verantwortung für die Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben an die untere politische Ebene delegiert. Die Bezirke haben nicht die erforderlichen Kapazitäten, um sich gegen den Druck der Investoren zu stemmen. Die Bezirksbaustadträte wirken hilflos, sind auch fachlich oft nicht in der Lage, historische Bausubstanz wirksam zu schützen.
Objektiver Dialog mit der BAUWERT AG
13.04.2019
Die BAUWERT AG hat uns am 05.04.2019 einen „objektiven Dialog“ über die aktuellen Pläne zur Görresstraße vorgeschlagen. Wir einigten uns auf ein Treffen am 15.04.2019, allerdings unter der Bedingung, uns vor dem Gespräch die aktuellen Pläne zur Verfügung zu stellen. Diesem Wunsch ist die BAUWERT AG nicht nachgekommen. Daraufhin haben wir das Treffen abgesagt:
Nachdem Sie uns am 05.04.2019 einen „objektiven Dialog“ über die aktuellen Pläne der Bauwert AG zur Görresstraße vorgeschlagen hatten, baten wir mit unserer grundsätzlichen Zustimmung zu diesem Treffen bereits am 07.04.2019 darum, uns für die Vorbereitung vorab aktuelle Pläne für die Görresstraße zur Verfügung zu stellen, damit wir im Gespräch mit der Bauwert AG informierter, schneller und effektiver vorankommen.
In Ihrer Antwort vom 08.04.2019 bestätigten Sie das Treffen am 15.04.2019, gingen allerdings nicht auf unseren Wunsch nach Übersendung der Pläne ein. Stattdessen kündigten Sie Hintergrundinformationen zu den Entwicklungen der Friedrichswerderschen Kirche sowie zur Historie der ehemaligen Bockbrauerei in Kreuzberg und den dort geplanten Baumaßnahmen an. Das Thema für www.friedenau-aktuell.de ist allerdings ausschließlich Abriss der Gebäude auf den Grundstücken Görresstraße Nr. 21 bis Nr. 23 und geplanter Neubau. Irritiert hat uns obendrein Ihr Hinweis, dass die Bauwert AG „von Anfang an vorgesehen hat, das geschichtsträchtige Ateliergebäude zu erhalten“. Wenn etwas „weniger geschichtsträchtig“ ist“, dann ist es das Atelierhaus, das erst Anfang des 20. Jahrhunderts in das Grundstück Görresstraße Nr. 21 gesetzt wurde und nach und nach weiter ausgebaut wurde, während Görresstraße Nr. 23 (Pählchen’sches Haus, Bau- und Fuhrunternehmen) bereits in den 1890er Jahren verzeichnet ist, und diese Firma jahrzehntelang mit ihren Kutschen und Fuhrwerken für Friedenau tätig war.
Aus bauchtechnischer Sicht macht es u. E. wenig Sinn, bei einer zukünftigen Bebauung ausgerechnet auf das „schmale Handtuch“ des Ateliergebäudes zu verzichten. Im Ergebnis würde ein Ateliergebäude erhalten bleiben, vor dessen Fenstern Neubauwände wohl auch noch über die Traufhöhe hochragen würden. Da das Ateliergebäude seit Jahren hauptsächlich vom Bildhauer und Akademiemitglied Michael Schoenholtz genutzt wird, vermuten wir keine „hehren geschichtsträchtigen“ Absichten der Bauwert AG, sondern eher „Absprachen“. Dies ist auch ein Grund dafür, dass wir uns vorab über die Baupläne informieren wollten.
In Ihrer Antwort vom 10.04.2019 bestätigen Sie lediglich den Termin am 15.04.2019, gehen aber wiederum auf unseren Wunsch nach Vorab-Ansicht der Baupläne nicht ein. Da es uns um das Erinnern und das Bewahren geht und das Aufzeigen bedenkenswerter aktueller Entwicklungen, was unsere Webseitennutzer zu schätzen wissen, und nicht um eine Imageaktion der Bauwert AG, ist für uns die Grundlage für einen „objektiven Dialog“ bislang nicht gegeben. Sobald uns die Pläne der Bauwert AG vorliegen, die ja inzwischen auch dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bekannt sind, sind wir zu einem Gespräch bereit, das wir dann gerne unseren Nutzern zusammen mit den Plänen präsentieren würden. Peter Hahn & Jürgen Stich